Öffentliche Erwiderung zum Gegenantrag der Stadt Heitersheim gegen den Antrag “Schutz vor Regenfluten” der Fraktion GRÜNE

Bild von Tobias Hämmer auf Pixabay
Unwetter in Heitersheim (veröffentlicht am Sa, 04. Juni 2016 auf badische-zeitung.de)

TOP 4 Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019: “Schutz vor Regenfluten” – Antrag der Fraktion Grüne

Die Stadt Heitersheim bringt in der nächsten Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019 einen Gegenantrag gegen den Antrag “Schutz vor Regenfluten” der Grünen ein. Sie legt dar, dass sich durch das Eintreten des Starkregenereignisses vom 03.06.2016 eine weitere Untersuchung für Heitersheim erübrigt. Wir hingegen denken, dass genau umgekehrt dieses Ereignis zum Anlass genommen werden sollte, systematisch und qualitätsorientiert an das Problem Starkregen heranzugehen. Die Stadt muss unbedingt schnellstmöglich einen Starkregenrisikomanagement-Prozess beginnen.

Die weiteren Ausführungen der Stadt zeigen, dass sie trotz des katastrophalen Starkregenereignisses vom 03.06.2016 keinerlei umfassende und systematische Vorsorge für Einwohner und Öffentlichkeit bei zukünftigen Katastrophen getroffen hat. Sie führte lediglich Massnahmen für die Bewältigung der akuten Katastrophe und der aktuellen Schäden bei öffentlichen und privaten Einrichtungen durch.

Die Kommunikation mit betroffenen Geschädigten fand unseres Wissens nach nicht statt. Die Fahrbahn der Unterführung der Bahnlinie steht nach wie vor bei jedem Gewitterregen unter Wasser. Massnahmen im Innenbereich der Stadt sind uns nicht bekannt. Umbauten am Sulzbach gehören zur Erzielung von Ökopunkten im Ausgleich zur Nordumfahrung.

Die getroffenen Massnahmen wurden so erkennbar nicht nach einer anerkannten Methodik in einem qualitätsgesicherten Vorgehen durchgeführt.

Damit fehlen solide Planungsunterlagen für eine umfassende und systematische Vorsorge zur Behandlung zukünftiger, immer wahrscheinlicher werdender Ereignisse.

Die erarbeitenden Unterlagen lassen sich bestenfalls als Grundlage für ein fundiertes Starkregenrisikomanagements nutzen. In einem solcher Starkregenrisikomanagement-Prozess werden u.a. mehrere Szenarien unterschiedlicher Stärke für das gesamte Stadtgebiet inklusive Gallenweiler untersucht:

  1. ein seltenes Oberflächenabflussereignis
  2. ein aussergewöhnliches Oberflächenabflussereignis
  3. ein extremes Oberflächenabflussereignis

Das Starkregenrisikomanagement umfasst nach dem “Leitfaden kommunales Starkregenrisikomanagement” “die Erstellung von kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept sowie die daraus eventuell resultierenden baulichen Massnahmen zur Ableitung oder Rückhaltung von Oberflächenabfluss aus den Aussengebieten. Die Massnahmen im öffentlichen und privaten Bereich müssen übergreifend koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, um in einem integrativen Handlungskonzept die grösstmögliche Wirksamkeit zu erreichen”. Dazu wird ein “standardisiertes Vorgehen zur Risikominimierung and die Hand gegeben”.

In den von der Stadt vorgebrachten Massnahmen fehlen alle diese Punkte. Insbesondere eine Koordination der Massnahmen und ein integratives Handlungskonzept sind nicht ersichtlich.

Daher möchten wir unbedingt darauf dringen, unserem Antrag stattzugeben. Im Sinne der Einwohner und der Stadt Heitersheim soll ein Starkregenrisikomanagement-Prozess gestartet werden. So können eventuelle Schäden in der Zukunft möglichst klein gehalten und eine grössere Katastrophe vermieden werden.