Am Dienstag, 24. September, 19:00 Uhr, findet im Ratssaal eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
- Einführung und Verpflichtung des am 26. Mai 2019 neu in den Gemeinderat gewählten Stadtrates Raphael Pozsgai
- Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
- Kommunales Konzept für das Starkregenrisikomanagement Antrag der Fraktion der GRüNEN
- Einrichtung eines Beachvolleyballfeld – Standortprüfung Antrag der SPD-Fraktion
- Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung betroffener Personen nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO die Anhörung der BI Malteserschloss e.V. am 08.10.2019 (§ 33 Abs. 4 S. 2 GemO)
- Johanniter Schulzentrum Schulsanierungsprogramm 2019 – 2022 Auftragsvergaben
- Erweiterung des Friedhofs Heitersheim mit Urnenwänden Auftragsvergabe
- Aus dem Technischen Ausschuss verwiesene Bauanträge
- Mitteilungen und Verschiedenes
- Anfragen aus dem Gemeinderat
Sitzungsunterlagen
Gemeinderatssitzung am Dienstag, 24. September 2019
Am Dienstag, 24. September 2019, 19:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses eine
öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
1. Einführung und Verpflichtung des am 26. Mai 2019 neu in den Gemeinderat gewählten Stadtrates Raphael Pozsgai
2. Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
4. Kommunales Konzept für das Starkregenrisikomanagement Antrag der Fraktion der GRüNEN
5. Einrichtung eines Beachvolleyballfeld – Standortprüfung Antrag der SPD-Fraktion
6. Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über
- die Anhörung betroffener Personen nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO
- die Anhörung der BI Malteserschloss e.V. am 08.10.2019 (§ 33 Abs. 4 S. 2 GemO)
7. Johanniter Schulzentrum Schulsanierungsprogramm 2019 - 2022 Auftragsvergaben
8. Erweiterung des Friedhofs Heitersheim mit Urnenwänden Auftragsvergabe
9. Aus dem T echnischen Ausschuss verwiesene Bauanträge
10. Mitteilungen und Verschiedenes
11. Anfragen aus dem Gemeinderat
gez.
Martin Löffler Bürgermeister


1

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 1
Einführung und Verpflichtung des am 26. Mai 2019 neu in den Gemeinderat gewählten Stadtrates Raphael Pozsgai
Am 26. Mai 2019 wurden die Gemeinderäte auf die Dauer von 5 Jahren neu gewählt. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 erfolgte die Einführung und Verpflichtung.
Herr Pozsgai konnte an den bisherigen Sitzungen des Gemeinderats nicht teilnehmen, so dass die Einführung und Verpflichtung in der ersten Sitzung seiner Teilnahme zu erfolgen hat.
Im Einzelnen wird auf die Beratungsvorlage zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 02.07.19 verwiesen.
Die Verpflichtung der ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte nach § 32 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt durch den Bürgermeister. Dabei sind die Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hinzuweisen.
Für die Verpflichtung wird in der VwV GemO zu § 32 folgender Wortlaut empfohlen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt und durch Unterschrift bestätigt.
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 022.13
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 4_1
Kommunales Konzept für das Starkregenrisikomanagement Antrag der Fraktion Grüne
1 Sachverhalt
Mit Antrag vom 04.07.2019 beantragt die Fraktion Grüne eine Ausschreibung zur Erarbeitung eines Konzepts für das Starkregenrisikomanagement in Heitersheim mit Starkregengefahrenkarten und Handlungskonzeptionen. Dazu soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft FRWw 2015 gestellt werden. Ein Fördersatz von 70 % der Konzeptionskosten ist möglich.
Starkregenereignis 03. Juni 2016
Heitersheim gehört zu den Kommunen, die im Jahr 2016, genauer am 03. Juni 2016, bereits durch ein Starkregenereignis betroffen waren. Die Ausmaße dieses und ähnlicher Ereignisse (2015 und 2016) in anderen Gemeinden hat das Land Baden – Württemberg dazu bewogen mit einem Leitfaden und später mit dem Programm Kommunales Starkregenmanagement Gemeinden, Behörden, Feuerwehren und THW auf neue Gefahren durch computergestützte Simulationsberechnungen zu unterstützen. Diese Simulationen sind je nach Starkregenereignis mehr oder weniger genau, da das tatsächliche Ereignis nicht „praktisch“ erprobt werden kann. Anders bei Hochwasserrückhaltebecken, bei denen durch einen Probestau tatsächliche Abflussverhältnisse mit den realistischen Randbedingungen simuliert werden können. Insofern ist beim Starkregenereignis 2016 in Heitersheim dieser „Praxistest“ real vollzogen worden, mit den bekannten Schäden und Gefährdungen. Daraus hat die Stadt Heitersheim folgende Handlungsmaßnahmen eingeleitet und will diese konsequent fortführen.
Eingeleitete Maßnahmen unmittelbar nach den Starkregenereignissen
* - Zusammenarbeit Feuerwehr, THW, Städtischer Bauhof und Stadt Heitersheim zur
Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Privaten und öffentlichen Einrichtungen
(Böschungen, Kanäle, Straßen und HRB) wurde erfolgreich „erprobt“ .
* - Eine umfangreiche Dokumentation der Schäden wurde erstellt
* - Schwachpunkte sowohl bei Privaten wie auch bei öffentlicher Infrastruktur wurden
ersichtlich und wo möglich Sofortmaßnahmen ergriffen
* - Nach dem Ereignis wurden alle beteiligten Institutionen zu einer „Manöverkritik“
zusammen gerufen um zukünftige Verbesserungen zu vereinbaren.
* - Private Geschädigte konnten bei der Stadtverwaltung einen Vororttermin zur Beratung
Ihrer baulichen Situation vereinbaren
* - Veröffentlichungen mit Hinweisen im Amtsblatt
Mittelfristige Maßnahmen die umgesetzt wurden * - Auflistung der Schäden mit ungefähren Kosten der Beseitigung * - Auflistung der Schwachstellen in der Topographie und den vorgefundenen Abflussverhältnissen bei Kanälen, Gebäuden, Straßen und den Böschungen in den Rebbergen. * - Bereitstellung von außergewöhnlichen Finanzmitteln unter dem Unterabschnitt Katastrophenschutz zur Beseitigung der Schäden durch Starkregenereignis * - Baumaßnahmen , Schutzmaßnahmen



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- Erarbeitung eines Hochwassereinsatzplanes durch die Feuerwehr Heitersheim in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutzamt
- Anschaffung eines Wechselladerfahrzeug bei der Feuerwehr mit Abrollcontainer zu Hochwasserschutzeinsätzen
Langfristige Maßnahmen die fortgesetzt werden sollen
* - Umbau der Rebböschungen zu artenreichen, wurzelfesten Gehölzstrukturen mit
artenreichen Saumstrukturen
Förderung über den LEV (Landschaftserhaltungsverband)
und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR BW) werden 50 % der Kosten gefördert
* - Einbindung Jäger, NABU und Landwirte in die Maßnahmen
* - Umbau aller im Sulzbach befindlichen Stein- und Holzschwellen zu s.g. „rauhen“
Rampen, dadurch erhöhter Hochwasserabfluss und ökologische Durchgängigkeit Förderantrag über Europäische Wasserrahmenrichtlinie. 70 % Förderung in 2020.
Was soll noch verbessert werden ?
* - Beratung der Bevölkerung über persönliche Hochwasserschutzmaßnahmen am
Grundstück / Gebäude – Sensibilisierung zum Thema „Starkregen“ durch
wiederkehrende Artikel im Mitteilungsblatt
* - Bereitstellung von Vorhersageprognosen „Starkregen“ über die städtische Homepage
* - Verbesserung der städtischen Infrastruktur in punkto Hochwasserschutz oberhalb des
Standards HQ 100
* - Entsiegelung von befestigten Flächen im Stadtgebiet und bei privaten Flächen
* - Hydraulische überrechnung des Kanalsystem und Aufzeigen von Möglichkeiten der
Kapazitätserweiterung – GEP seit 2016 Auftrag an Ing. Büro
* - Anlage von Stauraumoberflächen z.B Mulden, bewachsene Schutzflächenstreifen,
Stauraumkanäle, Versickerungsflächen
* 2 Bewertung
Ein Starkregenereignis hat am bereits 3. Juni 2016 in Heitersheim stattgefunden, bei dem umfassende Erkenntnisse zu den Folgen gewonnen werden konnten. Die Zielsetzung des Förderprogramms „Starkregenrisikomanagement“ ist, genau diese – hier bereits gewonnen – Erkenntnisse präventiv zu gewinnen.
Die Kosten einer solchen Konzeption betragen für das Gebiet Heitersheim ca. 60.000 € Die Förderung beträgt 70 %. Der städtische Anteil würde somit ca. 18.000 EUR betragen.
Aufgrund des in Heitersheim eingetretenen „Echtfalles“ und der daraus gewonnen Erkenntnisse, die sowohl in Sofortmaßnahmen, als auch in langfristig wirksamen Maßnahmen nach sich gezogen haben, ist von einer Konzeption zur Behandlung von Starkregenereignissen aus Sicht der Verwaltung kein weitergehender Erkenntnisgewinn zu erwarten. Vielmehr sollten die geplanten Maßnahmen konsequent weiter geführt werden.
* 3 Beschlussvorschlag
Ein Antrag auf Förderung einer Konzeption eines Starkregenrisikomanagement wird nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt die eingeleiteten Maßnahmen zur Minimierung der Folgen eines Starkregens in Heitersheim weiter umzusetzen.
Anlagen:
4_2 Anl. Mail zum Antrag der Fraktion Grüne 4_3 Anl. Antrag der Fraktion Grüne
Martin W. Gekeler, Telefon: 07634/402-19 Az.: 691.2; 022.31


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buergermeister@heitersheim.de

Eckart Rupp <eckart.rupp@online.de>
Dienstag, 2. Juli 2019 14:00
buergermeister@heitersheim.de
alexandra-meier@heitersheim.de
Tagesordnungspunkt für die kommende Gemeinderatssitzung am 23.07.2019
Antrag - Schutz vor Regenfluten - Starkregenrisikomanagement _ Grüne Heitersheim.pdf
Von:
Gesendet: An:
Cc: Betreff:
Anlagen:
Kategorien:
Blaue Kategorie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Löffler, sehr geehrte Frau Meier,
die Grüne Fraktion stellt einen Initiativantrag zum Thema „Schutz vor Regenfluten – Starkregenmanagement“.
Wir bitten dies in der Sitzung am 23.07.19 zu behandeln. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Eckart Rupp Fraktionsvorsitzender B90/GRüNE 0160-2687033

1
Antrag: Schutz vor Regenfluten - Starkregenrisiko- management | Grüne Heitersheim
https://gruene-heitersheim.de/antrag-schutz-vor-regenfluten-starkregenrisikomanagement/
Zusammenfassung
Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist eine vordringliche Aufgabe der Kom- munen.
Auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg empfiehlt grundsätzlich dringend die Erarbeitung eines kommunalen Konzeptes für das Starkregenrisikomanagement.
Daher beantragen wir zur Vorsorge für Bürger und Gemeinde umgehend einen Starkregenrisikomanagement-Pro- zess zu starten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Ausschreibung hierzu zu starten. Der geschätzte Anteil der Gemeinde von 25’000,- € soll noch aus dem Haushalt 2019 aufgebracht werden.
Zur Sicherung der höchstmöglichen nachhaltigen Qualität im Sinne der Bürger und Gemeinde beantragen wir, dass die Ausschreibung mit dem Zuschlagskriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“, d.h. dem „besten Preis- Leistungs-Verhältnis“ erfolgt. Wir schlagen als kompetenten Auftragnehmer die geomer GmbH, Heidelberg vor.
1. Einleitung: Worum geht es?
Starkregen
* haben eine sehr kurze Vorwarnzeit
* können zu erheblichen Schäden führen
* führen zu Oberflächenabflüssen, die entfernt von Gewässern stattfinden können
* sind in nur geringem Mass im Risikobewusstsein der Bevölkerung und der Kommunen verankert
Starkregenereignisse
Starkregenereignisse verursachen im Mittel 50% der jährlichen Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden- Württemberg entstehen. In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Nieder- schlägen zu rechnen, insbesondere im klimatisch besonders betroffenen Oberrheingraben.
In Heitersheim flutete am 3. Juni 2016 ein Starkregen-Unwetter mehr als 50 Keller, verursachte Erdrutsche und un- terspülte Strassen. In Mitleidenschaft gezogen wurden auch die Schulen. Kosten von 170’000,- € mussten von der Stadt getragen werden, die Kosten für die Eigentümer waren mindestens in gleicher Grössenordnung.
Neben Heitersheim waren im Jahr 2019 auch mehrere Gemeinden in der Nachbarschaft von Starkregen betroffen.
Berichte der Badischen Zeitung
04. Juni 2016 www.badische-zeitung.de/heitersheim/nach-starkregen-in-heitersheim-rettungskraefte-im-dauereinsatz
03. Juni 2016 www.badische-zeitung.de/fotos-unwetter-mit-starkregen-in-heitersheim
23. Apr. 2019 www.badische-zeitung.de/eichstetten/erdloch-im-eichstetter-weinberg-trat-als-folge-von-starkregen-auf
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/suedwest-1/starkregen-ueberschwemmt-strassen-und-keller-in-der-ortenau-grosseinsatz-in-kippenheim 21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/kreis-emmendingen/starkregen-beschaeftigt-feuerwehren-im-kreis-emmendingen
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/merzhausen/starkregen-sorgt-suedlich-von-freiburg-fuer-ueberschwemmte-strassen-und-vollgelaufene-keller 21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/gundelfingen/in-gundelfingen-stehen-garagen-keller-und-hallen-unter-wasser
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/freiburg/erneut-steht-das-wasser-in-hochdorf-auf-den-strassen
28. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/freiburg/der-lange-kampf-gegen-ueberschwemmungen-in-hochdorf
03. Juni 2019 www.badische-zeitung.de/efringen-kirchen/dreimal-wurde-die-kita-ueberschwemmt
Das Thema geriet in Heitersheim nach einer kurzen Aufmerksamkeitsspanne leider aus dem Fokus von öffentlich- keit und Stadt. Auch hat die Kommune bisher keine regelmässigen Informations- und Aufklärungsmassnahmen für ein verbessertes Risikobewusstsein in der Bevölkerung getroffen. Aus unserer Sicht steht aber die Gemeinde in der Pflicht, Vorsorge zu betreiben und für ein Risikobewusstsein zu sorgen.
Starkregenrisikomanagement * soll die potentielle überflutungsgefährdung darstellen * hilft, potentielle Schäden abzuschätzen und zu bewerten * soll Risiken ermitteln * soll Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen reduzieren Quelle 1: Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg 2. Kann man Schäden durch Regenfluten vorbeugen? Damit stellt sich die Frage, was auf kommunaler Ebene getan werden kann, um Schäden durch Starkregenereig- nisse zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren. In Baden-Württemberg wird die Erarbeitung eines kommunalen Konzeptes für das Starkregenrisikomanagement dringend empfohlen. Eine solide Planungsgrundlage wird in diesem Rahmen erarbeitet, die für die Etablierung von Massnahmen von Alarm- und Einsatzplänen notwendig ist. Das kommunale Handlungskonzept umfasst die Bausteine 04.07.2019 1
* Informationsvorsorge
* Kommunale Flächenvorsorge
* Krisenmanagement
* Konzeption baulicher Massnahmen
siehe dazu auch BZ 22. März 2019 www.badische-zeitung.de/staufen/wie-kann-man-regenfluten-vorbeugen
3. Ausschreibung
Das Thema Starkregenvorsorge ist äusserst wichtig für Bürger und Gemeinde. Die Ausschreibung und der Zuschlag soll daher nach dem Kriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ erfolgen, d.h. nach dem „besten Preis- Leistungs-Verhältnis“ (siehe Quelle 4). Für eine möglichst hohe Qualität der Untersuchungen, Auswertungen und Handlungskonzepte, darf der Bieter keinesfalls nach dem billigsten, sondern muss nach dem wirtschaftlich güns- tigsten Angebot gewählt werden.
Als Kriterien mit Gewichtung für die Ausschreibung sehen wir:
* Krisenmanagement (Gewichtung: 10%)
* Qualitätsnachweise der Bieter (Gewichtung: 20%)
* Referenzen mit qualifizierter Kundenbewertung (20%)
* Anzahl schon erfolgreich durchgeführter Untersuchungen, Erfahrung (20%)
* über Mindestanforderungen hinausgehende Lösungsvorschläge (10%)
* danach erst der angebotene Preis der Leistung (20%)
4. Mögliche Auftragnehmer
Wir empfehlen als möglichen Auftragnehmer die Firma geomer GmbH aus Heidelberg als Pionier und kompeten- ten Partner mit sehr grosser Erfahrung im Bereich Starkregenrisikomanagement.
geomer unterstützt Städte, Gemeinden und lokale Ingenieurbüros beim Starkregenrisikomanagementprozess und kann auf eine 15 Jahre lange Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. geomer hat am LUBW-Leitfaden „Kommu- nales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ mitgewirkt, das viel beachtete Starkregenprojekt an der Glems (http://www.starkregengefahr.de/glems/) begleitet und unterstützt mittlerweile die Starkregenvorsorge folgenderStädteundGemeinden:Braunsbach,Bretten,Blaubeuren,Bonndorf,Heidelberg,Kassel,Ulm undWa- dern sowiediedesLandkreisesLörrach.DarüberhinauswurdegeomervondenWasserbauingenieurendereepi S.à.r.l. fürdenStarkregenatlasLuxemburgbeauftragt.
5.1 Antrag
Wir beantragen, dass umgehend ein Starkregenriskomanagement-Prozess gestartet wird. Die Verwaltung soll be- auftragt werden, die Ausschreibung hierzu zu starten. Das Hauptaugenmerk bei der Bieterauswahl soll dabei auf der Qualität der zu liefernden Leistung liegen. Zur Sicherung der höchstmöglichen nachhaltigen Qualität im Sinne der Bürger und Gemeinde beantragen wir, dass die Ausschreibung nach dem wirtschaftlich günstigstem Gebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt. Als Kriterien für die Ausschreibung sehen wir die im Abschnitt 3 – Aus- schreibung einzeln aufgeführten Kriterien.
5.2 Finanzierung
Die Gemeinde muss nur 30% der Kosten tragen. Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft trägt das Land 70% der Gesamtkosten. Der Anteil der Gemeinde von geschätzt 25’000,- € ist leicht im Haushalt 2019 unterzubringen. Insbesondere im Hinblick auf die möglichen und auch schon tatsächlichen Schadenshöhen.
Der Zuschuss der Kosten, die für die Erstellung der kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Ri- sikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen, beträgt 70% (Nr. 12.7 FrWw 2015).
Förderfähig mit 70% sind weiterhin Vorhaben (...), die geeignet sind Sturzfluten aus Aussengebieten abzufangen oder abzuleiten, um überflutungsschäden zu vermeiden (Nr. 12.1 FrWw 2015).
6. Folgeantrag
Wir werden nach Beendigung der ersten Phase mit Analyse der Gefahren und Risiken und dem darauf aufbauen- den Handlungskonzept, die Umsetzung dieses Handlungskonzepts, auch mit den erforderlichen baulichen Mass- nahmen, in einer zweiten Phase beantragen. Hierzu muss im nächsten Haushalt ein entsprechender Beitrag vorge- sehen werden.
7. Quellen
Die Ausführungen wurden zum Teil aus den folgenden Quellen übernommen, auch ohne dass dies explizit gekenn- zeichnet wurde(s. unter https://gruene-heitersheim.de/antrag-schutz-vor-regenfluten-starkregenrisikomanagement/ ): 1. Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, LUBW, www.lubw.baden- wuerttemberg.de, Dezember 2016 2. Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, „Von der Starkregengefahrenkarte zum kommunalen Handlungskonzept“, 04.03.2019 3. Starkregenmodellierung und Initiierung eines kommunalen Risikomanagementprozesses, Dr. A. Assmann, geomer GmbH, Heidelberg 4. Landesrecht-BW VwV 2018 – Zuschlagserteilung, GABI. 2018, 490 5. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 – FrWw2015

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04.07.2019 2

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 5_1
Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes - Standortprüfung Antrag der SPD Fraktion
1 Sachverhalt
Die SPD Fraktion beantragt die Einrichtung eines Beachvolleyballfeld mit Alternativstandorten zu prüfen. Gleichzeitig wird auf ein Schreiben der Abteilung Volleyball des TVH verwiesen. Ebenso ist der Jugendbeirat an einer Einrichtung eines Beachvolleyballfeld interessiert. Standortvoraussetzung:
Für die Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes sind nach einschlägiger Recherche und den Erfahrungen eines Sportanlagenplaners verschiedene Randbedingungen zu beachten.
* - Einhaltung der Normspielfeldmasse 23 m x 15 m (Außenmaß)
* - Einbau einer Trag-/Filterschicht mit Filtervlies
* - Randeinfassung , Fundamente für Volleyballnetzanlage, Spielfeldmarkierung
* - Beachfeldfüllung – Quarzsand 06/2 mm Korngröße und 40 cm tief
* - Wünschenswert Einzäunung der Anlage um Verschmutzungen durch Hunde, Katzen
und sonstige Verunreinigungen insbes. Glasscherben zu vermeiden (unbefugtes
Betreten)
* - Betreuung des Platzes - v.a. zur Sauberhaltung der Sandfläche und Kontrolle vor
Spielbeginn
* - Regelmäßiger Austausch der Sandfüllung
Standortvorschlag:
Aufgrund der Standortvoraussetzungen erscheint ein Standort in der Nähe bestehender Sport-/ Schulanlagen sinnvoll. Folgende Standorte können dazu in Frage kommen:
a) Standort 1 - zwischen Malteserschule und Jahnstraße
b) Standort 2 – Badgumpen OT Gallenweiler
c) Standort 3 - am Sportplatz auf dem bisherigen Standort der Halfpipe
2 Bewertung
Standort 1 an der Malteserschule hätte den Vorteil, dass bereits eine Einzäunung vorhanden wäre, die allerdings erhöht werden sollte. Ein weiterer Vorteil wäre, dass auch für Zuschauer der Platz ausreichend wäre, allerdings wäre dazu ggf. eine Befestigung notwendig. Nachteilig könnte sich die Nähe zur Wohnbebauung auswirken.
Standort 2 ist an der Freizeitanlage am Badgumpen aus Platzgründen nicht möglich. Denkbar wäre ein Standort gegenüber am derzeitigen Bolzplatz, allerdings wäre dann der bestehende Bolzplatz zu verkleinern oder wegfallen zu lassen. Nachteilig wäre der abgelegene Standort. (Kontrolle , Sauberhaltung)





























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Standort 3 ist beengt und von Straßen umgeben, würde aber noch vom Normspielfeldmaß ausreichen. Der Asphalt Belag müsste teilweise ausgebaut werden, könnte aber ansonsten für Zuschauer genutzt werden. Nachteilig ist außerdem, dass Parkraum für den Spielbetrieb des FCH und die Gäste des Freibades entfallen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint Standort 1 zunächst als die vorteilhafteste Alternative. Eine grobe Kostenschätzung zu Standort 1, die von Sportanlagenplaner Wermuth aufgestellt wurde, kommt auf Gesamtkosten von ca. 50.000,- € ohne Zaunanlage, ohne Bodenwert und ohne Zuschauerplätze. Vor einer validen Kostenberechnung müsste zusätzlich ein Bodengutachten erstellt werden (Dränfähigkeit).
Sollte das Projekt „Internationale Privatschule“ im Malteserschloss zustande kommen ist auch eine Kooperation, eventuell ein Standort nördlich des Schlosses, denkbar.
3 Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Standort 1 näher zu prüfen, insbesondere mit einem vorbereitenden
Bodengutachten.
2. Mit dem TVH in Kontakt zu treten um Fragen der Finanzierung und Unterhaltung
zu klären.
3. Nach einer positiven Entscheidung über die internationale Privatschule mit dem
Schulträger in Kontakt zu treten und die Möglichkeit einer Kooperation auszuloten.
Anlagen:
5_2 Anl. Antrag der SPD Fraktion 5_3 Anl. Schreiben TVH
Martin W. Gekeler, Telefon: 07634/402-19 Az.: 022.31; 566
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Stadt Heitersheim Hauptstraße 9 79423 Heitersheim
Errichtung eines Beachvolleyballfeldes in Heitersheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Löffler,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
Klaus Meihofer In den Winkelmatten 29 79427 Eschbach Tel. 07634 6943949 E-Mail: klaus.meihofer@web.de
Heitersheim, den 26. April 2019
die Volleyballabteilung des TV Heitersheim, deren Freizeitmannschaft in der Sporthalle trainiert und ihre Heimspiele austrägt, nimmt bereits seit Jahrzehnten an den Rundenspielen des Südbadischen Volleyballverbandes teil. Darüber hinaus tritt man auch bei diversen Turnieren in der Umgebung an. Hierbei konnten wir feststellen, dass in immer mehr Gemeinden auch Beachvolleyballanlagen zu finden sind.
Im Sommer bzw. in der Sommerferienzeit, wo die Halle geschlossen ist, konnte früher die Beachvolleyballanlage beim Tenniscenter genutzt werden, welche dann leider vom Betreiber geschlossen wurde. Seit einigen Jahren kann im Gewerbepark Breisgau ein Beachvolleyballfeld mit genutzt werden. Da es sich hier jedoch um das Feld eines anderen Vereins handelt und die Qualität des Feldes sowie des Umfeldes nicht zufriedenstellend ist, entstand die Idee, für Heitersheim ein eigenes Beachvolleyballfeld anzuregen. Das im Freibad vorhandene Beachvolleyballfeld ist zwar gut, aufgrund der eingeschränkten öffnungszeiten des Schwimmbads insbesondere am Abend jedoch nicht ausreichend, da im Sommer auch nach Schließung des Schwimmbads noch bis zum Einbruch der Dunkelheit gespielt werden könnte.
Die Akzeptanz eines Beachvolleyballfeldes steht und fällt mit den Nutzungsmöglichkeiten. Als geeigneter Standort bietet sich in diesem Zusammenhang der Bereich beim Vereins- und Jugendhaus und der Malteserhalle oder auch neben der Sporthalle an. Wenn es gelänge, in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat der Stadt Heitersheim, den Schulen und dem Turnverein ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, könnten hierfür sogar gegebenenfalls Zuschüsse des Badischen Sportbundes (Sportstättenbau, Kooperation Schule/Verein) oder des Landes (Kommunaler Sportstättenbau) akquiriert werden. Der Deutsche Volleyballverband bietet zudem kostenlose Planungshilfen beim Bau von Beachanlagen an.
In vielen anderen Gemeinden in der Umgebung gibt es zwischenzeitlich entsprechende Beachvolleyballanlagen, so z. B. in Freiburg, Gündlingen, Inzlingen, Merzhausen, Rheinfelden, St. Märgen, Tiengen oder Waldkirch. Manches sind sogar kombinierte Beachvolleyball- und Beachfußball-Anlagen. Diese Angebote steigern die Attraktivität der Gemeinden und bringen einen Nutzen für Jung und Alt.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Idee bei Ihnen auf offene Ohren stößt und die Heitersheimer Infrastruktur wie zuletzt schon beim Bouleplatz an der Villa artis weiter verbessert werden kann.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meihofer
TV Heitersheim Abteilungsleiter Volleyball
in Absprache mit dem Vorsitzenden des Turnvereins, Dietmar Kern

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 6_1
Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über - die Anhörung betroffener Personen nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO
- die Anhörung der BI Malteserschloss e.V. am 08.10.2019 (§ 33 Abs. 4 S. 2 GemO)
1 Sachverhalt
Die Gemeinderäte Martin Schaber, Alexander Sonner, Ralf Bürgelin, Raphael Pozsgai, Ernst Fünfgeld und Bernhard Walz haben mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 07.09.19, eingegangen am 10.09.19 einen Antrag auf unverzügliche Einberufung einer Gemeinderatssitzung eingereicht.
Folgende Beschlussvorschläge sollen zur Abstimmung kommen:
1. Vereidigung von Stadtrat Raphael Pozsgai
2. Antrag auf Anhörung und dazu Einladung folgender Personen in die Sitzung am
24.09.2019 * - Herr Markus Hertrich, Geschäftsführer der SRH Bildung GmbH; Heidelberg * - Frau Würth, Malteserhilfsdienst * - Frau Völlmecke, Förderverein Stationäres Kinder- und Jugendhospiz Baden e.V. * - Herr Artur Zagajewski, Bildungswerk der Baden-Württembergen Wirtschaft e.V., Freiburg
3. Austausch mit der Bürgerinitiative Malteserschloss e.V., Terminvereinbarung eines
Treffens in der KW 38 und 39
4. Redebeitrag der BI Malteserschloss e.V. in der Bürgerversammlung am 04.10.2019
5. Redebeitrag der BI Malteserschloss e.V. in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019
Begründungen zu den Anträgen liegen nicht vor.
2 Bewertung
Die Voraussetzungen für eine sofortige Notsitzung lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Zu dieser Gemeinderatssitzung am 24.09.19 wurde am 16.09.19 form- und fristgerecht, d.h. unter Einhaltung der üblichen Ladungsfristen, eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte einer Gemeinderatssitzung müssen zulässig sein, d. h. in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.
Zu Ziffer 1
Eine Vereidigung von Stadtrat Pozsgai wird in der Zuständigkeit des Bürgermeisters zu Beginn der Gemeinderatssitzung erfolgen.

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Zu Ziffer 2
Nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben ihre Auffassung zu Gemeindeangelegenheiten im Gemeinderat vorzutragen.
Es obliegt in dem Fall dem Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob Personen im Sinne des § 33 Abs. 4 S. 2 GemO bzw. des § 28 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung betroffen sind und angehört werden sollen. Die BI ist ein politischer Akteur ohne eigene juristische Betroffenheit in der Angelegenheit Malteserschloss.
Zu Ziffer 3
Der Antrag auf Austausch mit der Bürgerinitiative ist unzulässig. Wenn der Antrag darauf zielt, dass sich der Gemeinderat mit der Bürgerinitiative austauscht, dann ist dies deshalb unzulässig, weil der Gemeinderat als Gremium keine Gespräche mit Dritten führen kann – der Gemeinderat tritt ausschließlich in Sitzungen zusammen. Wenn der Antrag darauf zielt, dass sich der Bürgermeister mit der Bürgerinitiative austauscht, dann ist dies deshalb unzulässig, weil es in der Entscheidungshoheit des Bürgermeisters liegt, mit wem er Gespräche führt.
Zu Ziffer 4
Auch der Antrag zum Redebeitrag der Bürgerinitiative in der Einwohnerversammlung ist unzulässig. Ein Rederecht in der Einwohnerversammlung haben nach § 20a Abs. 3 S. 1 GemO zunächst die Einwohner der Gemeinde. Hierunter fällt die Bürgerinitiative nicht, da diese nicht Einwohner im Sinne des § 10 Abs. 1 GemO ist (wobei anderes natürlich für die Mitglieder der Bürgerinitiative geht). Zusätzlich kann nach § 20a Abs. 3 S. 2 GemO in der Einwohnerversammlung auch anderen Personen das Wort erteilt werden. Hierüber entscheidet aber der Vorsitzende der Einwohnerversammlung, d. h. der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter (§ 20a Abs. 1 S. 6 GemO). In jedem Fall ist nicht der Gemeinderat zuständig, über das Rederecht in der Einwohnerversammlung zu entscheiden. Der Bürgermeister wird die Entscheidung über die Gewährung des Rederechts in der Einwohnerversammlung nach Maßgabe des Gleichheitssatzes treffen.
Zu Ziffer 5
Wie bei der Bewertung unter Ziffer 2 wird darauf verweisen, dass nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben kann ihre Auffassung zu Gemeindeangelegenheiten im Gemeinderat vorzutragen. Es obliegt also auch in dem Fall dem Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob Personen im Sinne des § 33 Abs. 4 S. 2 GemO bzw. des § 28 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung betroffen sind und angehört werden sollen.
3 Beschlussvorschlag
Zu Ziffer 2 und 5 nach Beratung.
Anlage:
6_2 Anl. Antrag der Gemeinderäte R. Pozsgai, Schaber, Sonner, Bürgelin, Fünfgeld und Walz
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 021.24; 623.22




Seite 2 von 2

Gemeinderte Martin Schaber, Alexander Sonner, Ralf Bürgelin, Raphael Pozsgai,
Ernst Fünfgeld, Bernhard Walz
1. Stv. Bürgermeister Herr Harald Hfler
2. Stv. Bürgermeisterin Frau Ursula Schlegel
3. Stv. Bürgermeister Herr Peter Brendle
Hauptstraße 9
79423 Heitersheim Heitersheim, den 07.09.2019
Antrag auf unverzügliche Einberufung einer Gemeinderatssitzung
Sehr geehrter Herr Lffler,
sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin und Bürgermeisterstellvertreter,
aufgrund der aktuellen Geschftslage und dringendem Handlungsbedarf beantragen die
unterzeichnenden Gemeinderte gemß 34 Abs. 1 Satz 3 Gem0 i.V. mit 5 12 Satz 2 Geschftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Heitersheim unverzüglich eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.
Tagesordnungspunkte:
Herrn Bürgermeister Martin Lffler
lnnerdienstlicher Stellvertreter ders Bürgermeisters Herr Reiner Burgert
1. 2.
Vereidigung des Stadtrates Raphel Pozgai
Antrag auf Anhrung und dazu Einladung folgender Personen in die Sitzung am
24.09.2019
-
Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg
- - -
Frau Würth, Malteserhilfsdienst
Frau Vllmecke, Frderverein Stationres Kinder— und Jugendhospiz Badeb e.V. Herr Artur Zagajewski, Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V., Lerchenstraße 6, 79104 Freiburg
Herr Markus Hertrich, Geschftsführer
der SRH Bildung GmbH,
._.....____._____ Burgermelsteramt
.
der Stadt
l 0. Sell 2019 Heitersheirn

3.
4. 5.
Austausch mit der Bürgerinitiative Malteserschloss e.V. Terminierung eines Treffens in der KW 38 oder 39
Redebeitrag der BJ Malteserschioss e.V. in der Bürgerversammlung am 04.10.2019 Redebeitrag der BJ Malteserschloss e.V. in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019
Obigen Antrag stellen mit fre Martin Schaber
k n Grüßen die Stadtrte
A| exanderSonner Ralf Bürgelin Raphael Pozgai Ernst Fünfgeld Bernhard Walz
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 7_1
Johanniter Schulzentrum Schulsanierungsprogramm 2019 - 2022 Auftragsvergaben:
a) Mess-, Steuer- und Regelanlagen
b) Zimmererarbeiten
c) Metallbauarbeiten
Ausschreibung nach den Bedingungen der VOB, beschränkt Submissionstermine: a) 17.07. 14.30 Uhr, b-c) 05.09. 11.30 Uhr – 11.45 Uhr

Gewerk Ange- forderte Angebote
Abge- gebene Angebote Kosten- berechnung in € günstigstes geprüftes Angebot in €
günstigster Bieter
a) Mess-, Steuer- Regelanlagen 9
5 77.000 82.245,27
Fa. ELH, Heitersheim
b) Zimmerer- arbeiten 4
3 40.000 32.387,69
Fa. Späth, Tunsel
c) Metallbau- arbeiten 5
2
27.000 11.302,62
Fa. Höfler, Heitersheim
*vorbehaltlich der Freigabe aus der Auskunftserteilung beim Gewerbezentralregister in Bonn
Beschlussvorschlag:
Die in der Auflistung aufgeführten und vorgestellten günstigsten Bieter* erhalten zu den geprüften, aufgeführten Bruttoangebotspreisen den Auftrag .
Anlage
7_2 Anl. Vergabevorschläge a-c
Martin Gekeler,
Telefon 07634/402-19 Az.: 022.31, 211.22, 221.22

Seite 1 von 1

Vergabeempfehlung ei
22.07.2019
Projekt: Erneuerung Einzelraumregelung Schulzentrum Johanniterstr. 53 in 79423 Heitersheim
Bauherr: Stadt Heitersheim, vertr. d. BM Lffler, Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim Gewerk: Mess- Steuer- und Regelanlagen
abgegebenen Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch lt. beiliegender Zusammenstellung geprüft.
Die Prüfung ergab keine nderung der Rangfolge.
Bei der beschrnkten Ausschreibung wurden 9 Firmen aufgefordert:
ELH Südbaden, Heitersheim Fleig GbR, Breisach
G. Lehmann, Staufen
Erhardt GmbH, Heitersheim Rees Sanitr, Teningen-Kndringen Bury, Ihringen
Zimmermann, Ballrechten-Dottingen Lukau, Ballrechten-Dottingen Grethler+Geng, Bad Krozingen
Abgegebene und geprüfte Angebote: 5 Nebenangebote wurden keine abgegeben. Nachlsse berücksichtigt.
1. ELH—SüdbadenHeitersheim 2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
5. Bieter
ohne Bedingungen wurden
brutto
€ 82.245,27
€ 87.476,76 € 94.917,73 € 95.495,50 € 95.921,02
Ich schlage vor, den Auftrag wie folgt zu vergeben:
Fa. ELH-Südbaden 79423 Heitersheim (für brutto EUR 82.245,27)
Der genannte Bieter hat auskmmlich kalkuliert, verfügt über entsprechende Erfahrung und Kenntnisse zur vertragsgemßen Ausführung der Leistungen und hat vergleichbare Referenzen vorgelegt.
Mit fréundlichen Grüßen Bernd ‘ieger
eg-ingenieure — Rieger+Brysch Beratende Ingenieure PartG mbB
Kapellenstr. 46 - 791 89 Bad Krozingen - T. 07633/1 50684 - F. 07633/150624 - info@eg-ingenieure.de

WA L z e WA L z - |M STHL|NGER
5 - 79423 HE|TERSHEIM
WALZ®WALZ<® FREIE ARCHITEKTEN
05.09.2019
MANUELA WALZ DIPL.-IIIG. [FH]
im SIHLINGER 5 79423 HEITERSHEIM
-Te|. 07634 / 51 16-0 -Fox 07634 / 51 16-20 -e-moil info@wolz-wolz.cle "WWW-W°'Z'W°'Lde
Proiekt:
Bauherrschaft:
Gebudesanierung Ostseite/Zwischenbau (Altbau 1965)
in 79423 Heitersheim, Johanniterstr. 53
Stadt Hattersheim, vertr. durch Bürgermeister Lffler Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Zusammenfassunq [Verqabeempfehlunq für das Gewerk Zimmerarbeiten“
1. Holzbau Arno Spth,
2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
Vergabevorschlag
Wir empfehlen der Fa. Holzbau Arno Spth » erteilen.
Heiter heim, 5. September 2019 /
"
Arc
Frei r i
?.
i+Kt\
VOLKSBANK BREISGAU-SD
IBAN DE67 6806 1505 0000 2254 52 / BIC GENODE6IIHR
EG
SPARKASSE STAUFEN—BREISACH
IBAN DEO2 6805 2328 0009 0107 29 / BIC SOLADESISTF
Bad Krozingen-Tunsel
Realschule (Altbau) 4. Bauabschnitt,
Zur beschrnkten Ausschreibung haben wir 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Fünfgeld Holzbau GmbH, Heitersheim Zimmerei Stefan Ehrler, Heitersheim
Fa. Jrg Scherzer, Heitersheim
Holzbau Arno Spth GmbH, Bad Krozingen
Zur Prüfung lagen 3 Angebote vor.
Bei der nachfolgenden Aufstellung wurden Abschlge / Nachlsse und Nebenangebote mit einbezogen; Angebote zu Skonto wurden nicht berücksichtigt.
Auswertung ohne Titel 3 Giebelverkleidung (wird bei den Metallbauarbeiten beauftragt).
brutto
€ 3238769
€ 33.974,08 € 57.347,40 keine Abgabe
GmbH aus Tunsel als günstigstem Bieter den Zuschlag zu

WAl. Z @ WAL Z' [MSTHLINGER 5 ' 79423HEITERSHEIM
Proiekt:
Bauherrschaft:
WALZ®WALZ(® FREIE ARCHITEKTEN
05.09.2019
MANUELA WALZ DlFL:ING. (FH)
IM STHLINGER 5 79423 HEITERSHEIM
-Tel. 07634 / 51 16-0
Fox 07634 / 51 16-20 -e-mcil info@wolz—wolzde -www.wolz-walz.de
Zur beschrnkten
Ausschreibung haben wir 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Hfler Metallbau GmbH, Heitersheim Herzog & Sohn GdbR, Hartheim Winterhalter GmbH, Freiburg
Winterhalter & Maurer GmbH, Malterdingen Metallbau Schtzle GmbH, Sexau
Zur Prüfung lagen 2 Angebote vor.
Bei der nachfolgenden Aufstellung wurden Abschlge Angebote zu Skonto wurden nicht berücksichtigt.
/ Nachlsse
und Nebenangebote mit einbezogen;
€ 11.302,62 € 23.703,61 keine Abgabe keine Abgabe keine Abgabe
1. Hfler
2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
5. Bieter
Metallbau GmbH. Heitersheim
Vergabevorschlag
Realschule (Altbau) 4. Bauabschnitt,
Gebudesanierung Ostseite/Zwischenbau (Altbau 1965)
in 79423 Heitersheim, Johanniterstr. 53
Stadt Heitersheim, vertr. durch Bürgermeister Lffler Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Zusammenfassunq l Verqabeempfehlunq für das Gewerk Metallbauarbeiten“
Metallbau GmbH aus Heitersheim als günstigstem Bieter den Zuschlag zu Heiters eim, 5. September 2019
VOLKSBANK BREISGAu-SD EG SPARKASSE STAUFEN-BREISACH
IBAN DEM 5806 1505 0000 2254 52 / BIC GENODEM 1HR IBAN DE02 6805 2328 0009 0107 29 / BIC SOLADESISTF
Wir empfehlen der Fa. Hfler erteilen.

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 8_1
Erweiterung Friedhof Heitersheim mit Urnenwänden; Auftragsvergabe
Ausschreibung nach den Bedingungen der VOB, freihändig mit Vorauswahl (Leitfabrikat)
Im Rahmen der Komplettüberplanung und Neuaufteilung des Friedhof Heitersheim aus dem Jahr 2001 wurde für zukünftige Urnenwandsysteme das Urnenwandsystem Kronimus Typ H in Kombination mit Typ V Magma Nr. 353 Granit gewählt.
Fa. Kronimus wurde auf dieser Grundlage zu einem Angebot aufgefordert. Das Angebot wurde preislich und qualitativ geprüft
Es handelt sich um 53 Urnengrabstellen.
Die Firma Kronimus, Iffezheim hat nach Preisprüfung (siehe Anl.8_2) ein akzeptables Angebot in Höhe von 74.265,88 € abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Kronimus, Iffezheim erhält nach Preisprüfung den Auftrag für die Lieferung und Montage der Urnenwände in Höhe von 74.265,88 € .
Anlagen:
8_2 Anl. Vergabevorschlag 8_3 Anl. Lageplan
Martin Gekeler,
Telefon 07634/402-19 Az.: 022.31; 752.12


Seite 1 von 1

Hartheimer Str. 20
79427 Eschbach
Tel. 07634 / 694841‐0 buero@FLA‐wermuth.de
www.FLA‐wermuth.de
An die
Stadt Heitersheim Herrn Gekeler Hauptstraße 9 79423 Heitersheim
Wertung des Angebotes und Vergabevorschlag
Eschbach, den 06.09.2019
Baumaßnahme: In:
Angebot für:
Friedhof Heitersheim 79423 Heitersheim Urnenwände

In Abstimmung mit der Stadt Heitersheim wurde die Fa. Kronimus am 16.07.2019 aufgefordert, ein Angebot für Urnenwände abzugeben.
1. Vergabeart:
Freihändige Vergabe
2. Teilnehmer am Wettbewerb
Folgende Firma wurde aufgefordert ein Angebot abzugeben: Fa. Kronimus, 76473 Iffezheim
1 Angebot ist eingegangen.
3. Eröffnungstermin
Das Angebot ging am 29.07.2019 ein.
4. Wertung und Zusammenstellung :
Nach formaler, rechnerischer und sachlicher Prüfung ergibt sich folgender Preisspiegel (Preise in € inkl. MwSt. und inkl. Abschläge):
Zusammenstellung:
Nr. Bieter Adresse Abschlag Gesamt
1. Fa. Kronimus 76473 Iffezheim ‐‐ 74.265,88
6. Vergabevorschlag:
Es wird empfohlen, die Arbeiten an die Fa. Kronimus AG Betonsteinwerke, Josef‐Hermann‐Straße 4‐ 6, 76473 Iffezheim, zum Angebotspreis von 74.265,88 EUR brutto zu vergeben.
Die Firma ist als leistungsfähig und zuverlässig bekannt.
7. Bemerkungen:
Die Preiserhöhung zur letzten Lieferung von Urnenwänden wurde mit der Steigerungsrate des Baupreisindex begründet. Der Baupreisindex liegt vor. Die Preiserhöhung ist nachvollziehbar.
Eschbach, den 06.09.2019

Dipl.‐Ing. (FH) Ralf Wermuth
1

* [1] KRONIMUS Urnenwand Typ H
Kronimus Magma Nr. 353 Granit hellgrau, bossiert und hydrophobiert
seitliche Blendplatten Kalkstein Massangis, geschliffen, leicht gefast, Vorderkante mit großer Fase Verschlußplatten Plattenstärke 3 cm, fein geschliffen, einschl. Bohrungen für Patentverschluß
* [2] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand 2 Urnensäulen 3 Urnenkammern hoch
mittlere Säule 4 Urnenkammern hoch und verkürzter Sockel
* [3a] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand (hier auch als 3-er Kombination möglich) 3 Urnenkammern hoch
* [3b] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand 3-er Kombination, 3 Urnenkammern hoch
Gemeinderatssitzung am Dienstag, 23. Juli 2019 Am Dienstag, 23. Juli, 19:00 Uhr, findet im Bürgersaal der Malteserhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen Wahl des zweiten Bürgermeister-Stellvertreters Zukunft des Malteserschlosses Heitersheim - Information Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Heitersheimer Sozialbauten GmbH Verlängerung des von der Stadt Heitersheim der Heitersheimer Sozialbauten GmbH eingeräumten Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage Klausengasse Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank: Sitzungssaal, Foyer und Büros in Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den Grundstücken Flst.Nrn. 165 und 174/3, Lindenplatz 1 Bauanträge im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, die bis zum 22.07.2019 eingegangen sind Bekanntgaben im Kenntnisgabeverfahren Behandlung von Bauanträgen während der Sommerferien Einwerbung und Annahme von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung: 2. Quartal 2019 Mitteilungen und Verschiedenes Anfragen aus dem Gemeinderat gez. Martin Löffler Bürgermeister Seite 1 von 1 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 TOP 3 Wahl des zweiten Bürgermeisterstellvertreters Nach § 48 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung bestellt der Gemeinderat für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters nach jeder Gemeinderatswahl aus seiner Mitte einen oder mehrere Bürgermeister-Stellvertreter. Wie in der Beratungsvorlage zu TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.19 dargelegt, erscheint die die Zahl von drei Bürgermeisterstellvertretern derzeit sachgerecht, aber auch ausreichend. Die Bürgermeister-Stellvertreter werden je in besonderen Wahlgängen gewählt. In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde StR Harald Höfler zum ersten und StR Peter Brendle zum dritten Stellvertreter gewählt. Bei der Wahl zur zweiten Bürgermeisterstellvertreterin / zum zweiten Bürgermeisterstellvertreter hat im ersten Wahlgang keine Kandidatin / Kandidat die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Nach § 37 Abs. 7 GemO und § 24 der Geschäftsordnung ist derjenige Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, soll ein zweiter Wahlgang frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang stattfinden. Auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Die Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Beschlussvorschlag: Zum zweiten Bürgermeister-Stellvertreter / zur zweiten Bürgermeister-Stellvertreterin wird …………. gewählt. Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 022.13 Seite 1 von 2 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 TOP 4_1 Zukunft des Malteserschlosses - Information 1 Sachverhalt Zahlen der BI Zwischenzeitlich hat die BI-Malteserschloss der Stadtverwaltung die Zahlen aus der zweiten Infoveranstaltung, nicht aber die Präsentation und die Zahlen aus der ersten Infoveranstaltung, zur Verfügung gestellt. Mit diesen Zahlen hat die BI eigenständige Berechnungen zum „Alternativkonzept“ angestellt. Sie sind der Beratungsvorlage als Anlage 4_2 beigefügt. Zahlen von Projektentwicklern In der Sitzung vom 02.07.2019 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, einen Projektentwickler zu kontaktieren, um konkretere Zahlen für das sogenannte „Alternativkonzept“ der Stadt zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit zwei auf Altbauten spezialisierten Projektentwicklern aufgenommen. Der Projektentwickler Herr Willi Sutter, Inhaber des Büro SutterÑKG, Freiburg, hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es mehrere Monate, voraussichtlich ein Jahr, dauert, um verlässliche Zahlen zu generieren. Mit dem weiteren Projektentwickler Herrn Großmann, Büro Großmann in Kehl, steht die Verwaltung seit längerem in Kontakt. Bis zur Fertigstellung der Beratungsvorlage hat sich Herr Großmann noch nicht abschließend zu einer möglichen Kalkulation geäußert. Die Verwaltung hat nun den auf denkmalgeschützte Gebäude spezialisierten Architekten Mario Eggen, der bereits in Planungen zum Malteserschloss involviert war, gebeten auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse einen Finanzierungskorridor zu erstellen, innerhalb dessen sich die Sanierungskosten für das „Alternativkonzept“ bewegen könnten. Position des Ordens Dem Eigentümer des Schlosses, dem Orden der barmherzigen Schwestern des Vinzenz von Paul vertreten durch Herrn Prof. Peter Schmieg, ist es ein Anliegen dem Gemeinderat die Position des Ordens zu den Alternativüberlegungen mitzuteilen. Weitere Informationen zur Privatschule Der Vorstand der deutsch-chinesischen Gesellschaft Südbaden e.V. ist an die Stadt herangetreten, und hat um Gehör zum Vorhaben internationale Privatschule gebeten. Der Vorstand in Person von Jürgen G. Eberbach, der zugleich Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Chinagesellschaften e.V. ist, möchte dem Gemeinderat seine Erfahrungen und Beobachtungen zu Privatschulen, insbesondere mit chinesischer Beteiligung, mitteilen. Seite 2 von 2 2 Bewertung Die von der BI vorgelegten Berechnungen für das „Alternativkonzept“ sind nicht tragfähig. Unter anderem sind die Umbaukosten nicht berücksichtigt, die im NKHR notwendigen Abschreibungen unberücksichtigt geblieben, die Planungs- und Genehmigungszeiträume nicht berücksichtigt, die angesetzten Mieterlöse nicht realistisch und die Bezuschussungsmöglichkeiten zu pauschal und deshalb unrichtig dargestellt. Die Stadtverwaltung ist im übrigen der Auffassung, dass alle angebotenen Informationen für die weitere Entscheidungsfindung wichtig und hilfreich sein könnten. Deshalb wurden sowohl Prof. Peter Schmieg als Vertreter des Ordens als auch Herr Jürgen G. Eberbach zur Sitzung, mit der Bitte um kurze Vorträge, eingeladen. Herr Prof. Schmieg hat noch eine Terminkollision, für die er bemüht ist eine Lösung zu finden. Herr Eberbach hat fest zugesagt. 3 Beschlussvorschlag Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Anlagen: 4_2 Anl. Zahlenwerk aus der zweiten Infoveranstaltung der BI 4_3 Anl. Flyer der Deutsch-Chinesischen-Gesellschaft Südbaden e.V. Martin Löffler, Telefon: 07634/402-20, Az.: 623.22; 022.31 Finanzierung lt. BI Konzept 1 TOP 4_2 Anl. Zahlenwerk aus der zweiten Infoveranstaltung der BI 1 Mieteinnahmen lt. BI Berechnungen Finanzierung lt. BI Konzept 2 Finanzierung lt. BI Konzept 3 2 Finanzierungsberechnungen der BI Seite 1 von 2 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 TOP 5_1 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Heitersheimer Sozialbauten GmbH 1 Sachverhalt Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag hat die jährliche Feststellung des Jahresabschlusses der Heitersheimer Sozialbauten GmbH und die Festlegung der Verwendung des Ergebnisses durch die Gesellschafterversammlung (Gemeinderat) zu erfolgen. Der Aufsichtsrat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH wird sich vor der Gemeinderatssitzung mit dem Jahresabschluss befassen und dem Gemeinderat eine Beschluss-Empfehlung geben. Der Jahresabschluss 2018 wurde von Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTR Markgräfler Treuhand und Revision GmbH in Eschbach geprüft, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. In einer erweiterten Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 53 Abs. 1 Ziffer 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung festgestellt. Im Geschäftsjahr 2018 war im Haus Ulrika bei den Hebeanlagen der Austausch der Tauchpumpen mit der Steuerung erforderlich. Außerdem war ein Abluftventilator im Heizraum zu installieren. Insgesamt beliefen sich die Instandhaltungsaufwendungen beim Haus Ulrika auf 6.290,52 EUR; rund 8.400 EUR weniger als veranschlagt. Veranschlagte Malerarbeiten wurden 2019 neu veranschlagt. 2 Bewertung Der Jahresüberschuss 2018 beträgt 43.547,71 EUR und liegt über dem Jahresüberschuss im Vorjahr (28.353,15 EUR). Es ist ein positiver Geschäftsverlauf und eine positive Ertragslage in 2018 gegeben. Im Einzelnen wird auf die beiliegenden Unterlagen (Lagebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers) verwiesen. Jahresabschluss- und Prüfungsbericht liegen den Mitgliedern des Gemeinderates zur Einsichtnahme vor. Auf Wunsch kann ein komplettes Exemplar zur Verfügung gestellt werden. Seite 2 von 2 3 Beschlussvorschlag Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von der Gesch.ftsführung aufgestellt. Der Gemeinderat schließt sich dem vorliegenden Bericht der Gesch.ftsführung an und billigt dessen Inhalt in allen Teilen, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang, dem Lagebericht und den Anlagen. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTR Markgräfler Treuhand und Revision GmbH in Eschbach gem. § 24 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 105 Abs. 1 Ziffer 1 GemO und § 317 HGB geprüft. Diese hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach HGB erteilt. In einer erweiterten Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 53 Abs. 1 Ziffer 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung festgestellt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung hat sich auch der Aufsichtsrat überzeugt. Soweit für einzelne Rechtsgeschäfte eine förmliche Genehmigung erforderlich war, wurde diese vom Aufsichtsrat erteilt. Der Gesch.ftsführung wurde für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat Entlastung erteilt, der sich der Gemeinderat anschließt. Der Gemeinderat erteilt gleichzeitig dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung. Der Jahresabschluss wird gem. § 16 Abs. 2 f des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Die Bilanz schließt ab mit einer Bilanzsumme von 4.364.495,78 EUR und einem Jahresüberschuss von 43.547,71 EUR. Entsprechend dem Vorschlag der Gesch.ftsführung und dem Aufsichtsrat wird nach § 16 Abs. 2 f des Gesellschaftsvertrages folgende Ergebnisverwendung beschlossen: Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 43.547,71 EUR wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Anlage: 5_2 Anl. Lagebericht 2018_Bilanz 2018_G + V-Rechnung 2018_Bestätigungsvermerk Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 035.065 Seite 1 von 2 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 TOP 6 Verlängerung des von der Stadt Heitersheim der Heitersheimer Sozialbauten GmbH eingeräumten Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage Klausengasse 1 Sachverhalt Die Stadt Heitersheim hat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH 1984 für die Dauer von 35 Jahren (bis 31.12.2019) ein Erbbaurecht für die Grundstücke Flst.Nr. 299 und Flst.Nr. 298/7 eingeräumt. Im Jahre 2010 wurde das Erbbaurecht verlängert bis 31.12.2034. Mit dem teilweisen Verzicht auf das Erbbaurecht im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücksteilen zum Bau der Seniorenwohnanlage Klausengasse wurde der Heitersheimer Sozialbauten GmbH im Jahre 1995 von der Stadt Heitersheim als Wertausgleich ein Nießbrauchrecht an der Begegnungsstätte Seniorenwohnanlage Klausengasse für die Dauer der damaligen Restlaufzeit des Erbbaurechts bis zum 31.12.2019 eingeräumt. Die Begegnungsstätte ist an den Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. als Betriebsträger des Hauses Ulrika und des Friedrich-Schäfer-Hauses und als Betreuer der Seniorenwohnanlage Klausengasse vermietet. Der Mietvertrag orientiert sich an der Laufzeit des Betreuungsvertrages mit der Wohneigentümergemeinschaft. 2 Bewertung Die Verwaltung schlägt vor, das Nießbraurecht, angepasst an das bereits verlängerte Erbbaurecht bis zum 31.12.2034, zu verlängern und der Stadt Heitersheim eine entsprechende Vereinbarung zu empfehlen. Das Nießbrauchrecht wäre wieder dinglich zu sichern. Einer notariellen Beurkundung bedarf dies nicht. Die änderung im Grundbuch kann einseitig erfolgen. Das heißt die Stadt Heitersheim als Eigentümer kann durch (Grundbuch-) Bewilligung und entsprechenden Antrag den Nießbrauch im Grundbuch ändern. Die Verlängerung des Nießbrauchs geht über den seinerzeitigen Wertausgleich hinaus. Steuerrechtlich ist der Vorgang nicht relevant. Nach Auskunft von MTR fallen weder Schenkungssteuer noch Grunderwerbssteuer an. Vor dieser Sitzung berät der Aufsichtsrat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH über eine entsprechende Beschlussempfehlung. Seite 2 von 2 3 Beschlussvorschlag Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage Klausengasse zu. Der Heitersheimer Sozialbauten GmbH wird eine Verlängerung des Nießbrauchrechts bis zum 31.12.2034 eingeräumt. Das Nießbrauchrecht ist wiederum dinglich zu sichern. Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 035.120 Seite 1 von 1 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2019 TOP 7_1 Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank: Sitzungssaal, Foyer und Büros in Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den Grundstücken Flst.Nrn. 165 und 174/3, Lindenplatz 1. Bebauungsplan: nein BauNVO: nein BauGB: § 34 BauGB: Einfügen in die Umgebungsbebauung LBO: nein Anzahl der erforderlichen Stellplätze: 9 Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze: 9 Baulast bzgl. Stellplätze erforderlich: wird vom LRA noch geprüft Befreiung(en)/Ausnahme(n) erforderlich: nein Baulast(en) erforderlich: nein Erschließung gesichert: ja Beantragt wird die Umnutzung des Dachgeschosses des Bankgebäudes in eine Zahnarztpraxis und ein Kosmetikstudio. Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Anlage: 7_2 Anl. Lageplan, Ansichten und Grundrisse Georg Späth, Telefon: 07634/402-18 Az.: 022.31; 632.6 3.50 3.50 1 2 3 4 16 15 Beh.14 Beh.13 5 6 7 12 11 10 9 8 18 17 Parkplatzgrundstück VOBA Breisgau Süd Heitersheim, den 04.06.2019 Fahrradabstellplatz für Flurstück 165 Zufahrt Tiefgarage 21 Tiefgaragenstellplätze vorhanden 19 21 23 4 zusätzlich gef. STP von Flurstück 165 22 20 Der Architekt 44 3.00 50 3.00 50 3.00 44 4 40 3.00 50 3.00 50 3.00 40 4 3.94 3.00 3.94 75 20 95 1.82 20 95 3.32 -3.20 -0.15 +3.24 +6.21 -3.06 -0.11 +3.31 +6.28 1.OG EG UG DG IM STüHLINGER 2.44 1.865 Flucht-und Rettungsweg Praxis ANSICHT SüD-OST 2.Flucht-und Rettungsweg Kosmetikstudio 1.OG EG UG DG ARKADE G G 7 7 7 6.25 mÇ 2-FLüGELIGE TüRE RAUCHDICHT MIT 180‚ FESTSTELLVORRICHTUNG, PANIKFUNKTION UND üBER RAUCHBRANDMELDEANLAGE SELBSTSCHLIESSEND +6.36 +6.21 9.71 mÇ TREPPENRAUM 24 1.77 2.71 30 30 24 1.68 18 30 30 4.80 2.71 2.79 2.71 3.045 2.71 3.44 2.71 3.607 10 4.533 3.626 10 4.514 WB Mitarbeiter FOYER 242 1.848 2.71 9.361 10.88 3.94 30 24 24 3.00 3.32 9.40 10.40 3.94 1018 4.24 4.81 30 18 2.57 24 4.20 2.71 30 1.30 6 2.41 2.71 24 15.90 4.50 7.38 4.50 1.31 16.38 10.88 3.94 3.00 3.32 3.94 24 24 30 2.03 10.205 2.495 5.68 2.03 2.465 24 1.25 50 1.70 50 1.25 24 10.40 835 835 1.67 2.705 3.54 24 15 1.25 515 12 25 25 26 12 10.625 10.385 6.985 9.885 12 253 8 2.06 12 26 253 253 2.72 25 3.75 25 6.43 15 485 14.438 14.288 12 7 G 7 7 30 24 4.50 4.76 1.97 1.31 4.50 KFO 5 Technik KFO 6 Labor Warten 2 Warten 1 +6.21 +6.36 KFO 4 KFO 3 KFO 2 KFO 1 Steri Röntgen Empfang BALKON DACHTERRASSE Empfang Kosmetik BEH.-WC +6.36 +6.21 Behandlung Kosmetik Beratung Kosmetik +6.36 +6.28 FLUCHT- UND RETTUNGSWEG 18.11 mÇ RAUCHDICHT + SELBSTSCHLIESSEND Behandlung Kosmetik FLUCHT- UND RETTUNGSWEG 2. FLUCHT- UND RETTUNGSWEG WB WB WB WB WB AB AB WB WB Besprechung Büro Back Office RAUCHDICHT + SELBSTSCHLIESSEND FIRST FIRST Flur Flur Flur Pausenraum/ Teeküche 18,62 mÇ Archiv EKG/ Beh./ Verbandszimmer Empfang 16,03 mÇ 13,76 mÇ 15,74 mÇ Flur Sprechzimmer 2 4,00 mÇ Zugang PRAXIS 18,66 mÇ Seifenspender Desinfektion Handtuchsp. Wartezimmer 13,16 mÇ 4.40 10 3.581 10 4.106 15 3.463 24 1.25 50 1.599 6.351 50 314 1.825 10 1.50 20 92 1.015 2.135 92 1.015 2.135 10 10 10 1.015 2.135 1.588 1.015 2.135 10 10 2.991 1.015 2.135 10 102 1.015 2.135 60 10 10 1.015 2.135 101 89 2.135 101 3.328 15 1.199 10 2.226 10 1.703 10 2.19 10 1.091 15 3.463 24 3.328 15 8.809 15 3.463 24 Seifenspender Desinfektion Handtuchsp. 24 3.523 10 1.741 10 5.056 24 10 4.322 10 2.688 10 2.688 10 2.82 15 3.09 10 1.199 15 2.891 10 2.99 10 2.82 15 3.09 10 1.199 15 10 1.00 1.89 2.608 28 20 80 1.608 10 4.322 10 2.688 10 3.09 89 2.135 2.90 1.76 1.01 30 VORHANG 90 324 7 Mit.WC 5,10 mÇ 7 24 3 7 BS 30 15,68mÇ 31,59 mÇ Li 2,75 m 7 7 Seifenspender Desinfektion Handtuchsp. Sprechzimmer 1 SPIELECKE Labor 10,55 mÇ 7 Durchreiche Seifenspender Desinfektion Handtuchsp. Pat.WC 3.22 mÇ 7 FLUR 3.92 mÇ Mitarbeiter WC Teeküche vorhanden VORRAUM HERREN SPINDE PISSOIR WC HE. 1.48 mÇ 1.48 mÇ 2.62 mÇ VORR. DA. 1.50 mÇ WC DA. 4.35 mÇ 2.35 60 2.77 25 2.52 25 2.94 2.85 25520 2.62 15 29 2.75 15 2.71 14 2.35 20 2.77 20 3.19 20 2.85 25 10.385 30 4.91 24 1.23 12 3.285 303 60 5.75 60 1.82 95 1122 71 33 2.44 24 10.40 246 2.30 5 95 2.03 1.16 BüRO FLUR ARCHIV 5cm SAUBERKEITSSCHICHT 25cm BODENPLATTE TRESORVORRAUM WARTEN/EMPFANG 5cm SAUBERKEITSSCHICHT 60cm BODENPLATTE BESTAND / UMBAU > < NEUBAU 20cm KIESSCHICHT 20cm KIESSCHICHT FLUR ABGEHäNGTE DECKE -3.06 ±0.00 +3.39 +6.36 -3.20 -0.15 +3.24 +6.21 -3.06 -0.11 +3.31 +6.28 -3.00 ±0.00 +3.39 +6.36 -3.10 -3.06 IM STüHLINGER GRENZE BEI SCHNITT SCHNITT E-E Praxis 2020 3024 32 1.52 95 32 2.92 2.71 8 3.00 18 2.79 18 3.24 18 38 2.75 11 FLUR GRENZE BEI SCHNITT +0.33 20 20 2.77 20 3.19 60 64 2.40 15 2.63 2.71 5 85 2.71 UG DG 1.OG FOYER EG BANKTRESOR 2.56 73 2.40 11 AUTOMATENRAUM EMPFANG BüRO KASSE ABGEHäNGTE DECKE TRESORVORRAUM OBERLICHT 2.00 m Linie WC-H. VORR. H WC-DA. 3.075 Abgehängte Decke NEU EMPF. BESPR. RöNTG. WARTEN BEHANDLUNG Abgehängte Decke NEU 1038 40 40 Abgehängte Decke NEU PLAN: PROJEKT : BAUHERR : ARCHITEKT: DIPL.ING. (FH) MANUELA WALZ D - 79423 Heitersheim Fax 07634/5116-20 Im Stühlinger 5 Tel 07634/5116-0 1 DATUM ZEICHNER 1:100 BEMERKUNG BAUANTRAG ANTRAG AUF NUTZUNGSäNDERUNG MASSSTAB BH Am Lindenplatz 1 Prj-Nr.: 878 79423 Heitersheim GRUNDRISS DG M 1:100 vertr. durch Herrn Jörg Dehler Max-Immelmann-Allee 15 79427 Eschbach VOLKSBANK BREISGAU-MARKGRäFLERLAND eG. Umnutzung Dachgeschoss Bank Sitzungssaal/ Foyer + Büros in Zahnarzt/ Kieferorthopädiepraxis und Kosmetikstudio ANSICHT SüD-OST M 1:100 06.04.19 H/B = 841 / 1189 (1.00mÇ) Allplan 2018 GRUNDRISS DG, ANSICHTEN + SCHNITT E-E Seite 1 von 1 Beratungsvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 TOP 11_1 Einwerbung und Annahme von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung Quartal 2019 1 Sachverhalt Nach § 78 Abs. 4 GemO dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Spenden im 2. Quartal 2019 in Höhe von insgesamt 3.886,37 € liegen einzeln aufgelistet dieser Beratungsvorlage als Anlage bei. 2 Bewertung Die Zuwendungszwecke der aufgelisteten Spenden und Schenkungen entsprechen den öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde. 3 Beschlussvorschlag Der Gemeinderat stimmt der Annahme der einzeln aufgelisteten Spenden und Schenkungen für die genannten Zwecke von den genannten Spendern zu. Anlage: 11_2 Anl. Spendenliste 2. Quartal 2019 Matthias Segeritz, Telefon: 07634/402-31 Az.: 960.042; 022.31 Stadtkasse Heitersheim Spenden 01.04.-30.06.2019 Datum Spender Betrag € Zweck 05.04.2019 SV Sparkassenversicherung 350,00 Feuerwehr 29.05.2019 Sparkasse Staufen-Breisach 500,00 Feuerwehr 30.04.2019 Div. Spender (Spendenbox Villa urbana) 475,97 Römermuseum Villa urbana 31.05.2019 Div. Spender (Spendenbox Villa urbana) 475,40 Römermuseum Villa urbana 06.06.2019 Knobel BAU GmbH 1.785,00 Feuerwehr [Sachspende] 24.06.2019 Bayer, Mathias 100,00 Feuerwehr 24.06.2019 Bayer, Theobald 100,00 Feuerwehr 24.06.2019 Bohr, Hanspeter 100,00 Feuerwehr Gesamt 3.886,37
Aus dem Gemeinderat
(Auszug aus Amtsblatt Heitersheim 23.08.2019)