Gemeinderatssitzung am Dienstag, 24. September 2019
Am Dienstag, 24. September 2019, 19:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses eine
öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
1. Einführung und Verpflichtung des am 26. Mai 2019 neu in den Gemeinderat gewählten Stadtrates Raphael Pozsgai
2. Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
4. Kommunales Konzept für das Starkregenrisikomanagement Antrag der Fraktion der GRüNEN
5. Einrichtung eines Beachvolleyballfeld – Standortprüfung Antrag der SPD-Fraktion
6. Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über
- die Anhörung betroffener Personen nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO
- die Anhörung der BI Malteserschloss e.V. am 08.10.2019 (§ 33 Abs. 4 S. 2 GemO)
7. Johanniter Schulzentrum Schulsanierungsprogramm 2019 - 2022 Auftragsvergaben
8. Erweiterung des Friedhofs Heitersheim mit Urnenwänden Auftragsvergabe
9. Aus dem T echnischen Ausschuss verwiesene Bauanträge
10. Mitteilungen und Verschiedenes
11. Anfragen aus dem Gemeinderat
gez.
Martin Löffler Bürgermeister


1

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 1
Einführung und Verpflichtung des am 26. Mai 2019 neu in den Gemeinderat gewählten Stadtrates Raphael Pozsgai
Am 26. Mai 2019 wurden die Gemeinderäte auf die Dauer von 5 Jahren neu gewählt. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 erfolgte die Einführung und Verpflichtung.
Herr Pozsgai konnte an den bisherigen Sitzungen des Gemeinderats nicht teilnehmen, so dass die Einführung und Verpflichtung in der ersten Sitzung seiner Teilnahme zu erfolgen hat.
Im Einzelnen wird auf die Beratungsvorlage zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 02.07.19 verwiesen.
Die Verpflichtung der ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte nach § 32 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt durch den Bürgermeister. Dabei sind die Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hinzuweisen.
Für die Verpflichtung wird in der VwV GemO zu § 32 folgender Wortlaut empfohlen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt und durch Unterschrift bestätigt.
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 022.13
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 4_1
Kommunales Konzept für das Starkregenrisikomanagement Antrag der Fraktion Grüne
1 Sachverhalt
Mit Antrag vom 04.07.2019 beantragt die Fraktion Grüne eine Ausschreibung zur Erarbeitung eines Konzepts für das Starkregenrisikomanagement in Heitersheim mit Starkregengefahrenkarten und Handlungskonzeptionen. Dazu soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft FRWw 2015 gestellt werden. Ein Fördersatz von 70 % der Konzeptionskosten ist möglich.
Starkregenereignis 03. Juni 2016
Heitersheim gehört zu den Kommunen, die im Jahr 2016, genauer am 03. Juni 2016, bereits durch ein Starkregenereignis betroffen waren. Die Ausmaße dieses und ähnlicher Ereignisse (2015 und 2016) in anderen Gemeinden hat das Land Baden – Württemberg dazu bewogen mit einem Leitfaden und später mit dem Programm Kommunales Starkregenmanagement Gemeinden, Behörden, Feuerwehren und THW auf neue Gefahren durch computergestützte Simulationsberechnungen zu unterstützen. Diese Simulationen sind je nach Starkregenereignis mehr oder weniger genau, da das tatsächliche Ereignis nicht „praktisch“ erprobt werden kann. Anders bei Hochwasserrückhaltebecken, bei denen durch einen Probestau tatsächliche Abflussverhältnisse mit den realistischen Randbedingungen simuliert werden können. Insofern ist beim Starkregenereignis 2016 in Heitersheim dieser „Praxistest“ real vollzogen worden, mit den bekannten Schäden und Gefährdungen. Daraus hat die Stadt Heitersheim folgende Handlungsmaßnahmen eingeleitet und will diese konsequent fortführen.
Eingeleitete Maßnahmen unmittelbar nach den Starkregenereignissen
* - Zusammenarbeit Feuerwehr, THW, Städtischer Bauhof und Stadt Heitersheim zur
Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Privaten und öffentlichen Einrichtungen
(Böschungen, Kanäle, Straßen und HRB) wurde erfolgreich „erprobt“ .
* - Eine umfangreiche Dokumentation der Schäden wurde erstellt
* - Schwachpunkte sowohl bei Privaten wie auch bei öffentlicher Infrastruktur wurden
ersichtlich und wo möglich Sofortmaßnahmen ergriffen
* - Nach dem Ereignis wurden alle beteiligten Institutionen zu einer „Manöverkritik“
zusammen gerufen um zukünftige Verbesserungen zu vereinbaren.
* - Private Geschädigte konnten bei der Stadtverwaltung einen Vororttermin zur Beratung
Ihrer baulichen Situation vereinbaren
* - Veröffentlichungen mit Hinweisen im Amtsblatt
Mittelfristige Maßnahmen die umgesetzt wurden * - Auflistung der Schäden mit ungefähren Kosten der Beseitigung * - Auflistung der Schwachstellen in der Topographie und den vorgefundenen Abflussverhältnissen bei Kanälen, Gebäuden, Straßen und den Böschungen in den Rebbergen. * - Bereitstellung von außergewöhnlichen Finanzmitteln unter dem Unterabschnitt Katastrophenschutz zur Beseitigung der Schäden durch Starkregenereignis * - Baumaßnahmen , Schutzmaßnahmen



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- Erarbeitung eines Hochwassereinsatzplanes durch die Feuerwehr Heitersheim in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutzamt
- Anschaffung eines Wechselladerfahrzeug bei der Feuerwehr mit Abrollcontainer zu Hochwasserschutzeinsätzen
Langfristige Maßnahmen die fortgesetzt werden sollen
* - Umbau der Rebböschungen zu artenreichen, wurzelfesten Gehölzstrukturen mit
artenreichen Saumstrukturen
Förderung über den LEV (Landschaftserhaltungsverband)
und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR BW) werden 50 % der Kosten gefördert
* - Einbindung Jäger, NABU und Landwirte in die Maßnahmen
* - Umbau aller im Sulzbach befindlichen Stein- und Holzschwellen zu s.g. „rauhen“
Rampen, dadurch erhöhter Hochwasserabfluss und ökologische Durchgängigkeit Förderantrag über Europäische Wasserrahmenrichtlinie. 70 % Förderung in 2020.
Was soll noch verbessert werden ?
* - Beratung der Bevölkerung über persönliche Hochwasserschutzmaßnahmen am
Grundstück / Gebäude – Sensibilisierung zum Thema „Starkregen“ durch
wiederkehrende Artikel im Mitteilungsblatt
* - Bereitstellung von Vorhersageprognosen „Starkregen“ über die städtische Homepage
* - Verbesserung der städtischen Infrastruktur in punkto Hochwasserschutz oberhalb des
Standards HQ 100
* - Entsiegelung von befestigten Flächen im Stadtgebiet und bei privaten Flächen
* - Hydraulische überrechnung des Kanalsystem und Aufzeigen von Möglichkeiten der
Kapazitätserweiterung – GEP seit 2016 Auftrag an Ing. Büro
* - Anlage von Stauraumoberflächen z.B Mulden, bewachsene Schutzflächenstreifen,
Stauraumkanäle, Versickerungsflächen
* 2 Bewertung
Ein Starkregenereignis hat am bereits 3. Juni 2016 in Heitersheim stattgefunden, bei dem umfassende Erkenntnisse zu den Folgen gewonnen werden konnten. Die Zielsetzung des Förderprogramms „Starkregenrisikomanagement“ ist, genau diese – hier bereits gewonnen – Erkenntnisse präventiv zu gewinnen.
Die Kosten einer solchen Konzeption betragen für das Gebiet Heitersheim ca. 60.000 € Die Förderung beträgt 70 %. Der städtische Anteil würde somit ca. 18.000 EUR betragen.
Aufgrund des in Heitersheim eingetretenen „Echtfalles“ und der daraus gewonnen Erkenntnisse, die sowohl in Sofortmaßnahmen, als auch in langfristig wirksamen Maßnahmen nach sich gezogen haben, ist von einer Konzeption zur Behandlung von Starkregenereignissen aus Sicht der Verwaltung kein weitergehender Erkenntnisgewinn zu erwarten. Vielmehr sollten die geplanten Maßnahmen konsequent weiter geführt werden.
* 3 Beschlussvorschlag
Ein Antrag auf Förderung einer Konzeption eines Starkregenrisikomanagement wird nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt die eingeleiteten Maßnahmen zur Minimierung der Folgen eines Starkregens in Heitersheim weiter umzusetzen.
Anlagen:
4_2 Anl. Mail zum Antrag der Fraktion Grüne 4_3 Anl. Antrag der Fraktion Grüne
Martin W. Gekeler, Telefon: 07634/402-19 Az.: 691.2; 022.31


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buergermeister@heitersheim.de

Eckart Rupp <eckart.rupp@online.de>
Dienstag, 2. Juli 2019 14:00
buergermeister@heitersheim.de
alexandra-meier@heitersheim.de
Tagesordnungspunkt für die kommende Gemeinderatssitzung am 23.07.2019
Antrag - Schutz vor Regenfluten - Starkregenrisikomanagement _ Grüne Heitersheim.pdf
Von:
Gesendet: An:
Cc: Betreff:
Anlagen:
Kategorien:
Blaue Kategorie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Löffler, sehr geehrte Frau Meier,
die Grüne Fraktion stellt einen Initiativantrag zum Thema „Schutz vor Regenfluten – Starkregenmanagement“.
Wir bitten dies in der Sitzung am 23.07.19 zu behandeln. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Eckart Rupp Fraktionsvorsitzender B90/GRüNE 0160-2687033

1
Antrag: Schutz vor Regenfluten - Starkregenrisiko- management | Grüne Heitersheim
https://gruene-heitersheim.de/antrag-schutz-vor-regenfluten-starkregenrisikomanagement/
Zusammenfassung
Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist eine vordringliche Aufgabe der Kom- munen.
Auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg empfiehlt grundsätzlich dringend die Erarbeitung eines kommunalen Konzeptes für das Starkregenrisikomanagement.
Daher beantragen wir zur Vorsorge für Bürger und Gemeinde umgehend einen Starkregenrisikomanagement-Pro- zess zu starten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Ausschreibung hierzu zu starten. Der geschätzte Anteil der Gemeinde von 25’000,- € soll noch aus dem Haushalt 2019 aufgebracht werden.
Zur Sicherung der höchstmöglichen nachhaltigen Qualität im Sinne der Bürger und Gemeinde beantragen wir, dass die Ausschreibung mit dem Zuschlagskriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“, d.h. dem „besten Preis- Leistungs-Verhältnis“ erfolgt. Wir schlagen als kompetenten Auftragnehmer die geomer GmbH, Heidelberg vor.
1. Einleitung: Worum geht es?
Starkregen
* haben eine sehr kurze Vorwarnzeit
* können zu erheblichen Schäden führen
* führen zu Oberflächenabflüssen, die entfernt von Gewässern stattfinden können
* sind in nur geringem Mass im Risikobewusstsein der Bevölkerung und der Kommunen verankert
Starkregenereignisse
Starkregenereignisse verursachen im Mittel 50% der jährlichen Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden- Württemberg entstehen. In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Nieder- schlägen zu rechnen, insbesondere im klimatisch besonders betroffenen Oberrheingraben.
In Heitersheim flutete am 3. Juni 2016 ein Starkregen-Unwetter mehr als 50 Keller, verursachte Erdrutsche und un- terspülte Strassen. In Mitleidenschaft gezogen wurden auch die Schulen. Kosten von 170’000,- € mussten von der Stadt getragen werden, die Kosten für die Eigentümer waren mindestens in gleicher Grössenordnung.
Neben Heitersheim waren im Jahr 2019 auch mehrere Gemeinden in der Nachbarschaft von Starkregen betroffen.
Berichte der Badischen Zeitung
04. Juni 2016 www.badische-zeitung.de/heitersheim/nach-starkregen-in-heitersheim-rettungskraefte-im-dauereinsatz
03. Juni 2016 www.badische-zeitung.de/fotos-unwetter-mit-starkregen-in-heitersheim
23. Apr. 2019 www.badische-zeitung.de/eichstetten/erdloch-im-eichstetter-weinberg-trat-als-folge-von-starkregen-auf
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/suedwest-1/starkregen-ueberschwemmt-strassen-und-keller-in-der-ortenau-grosseinsatz-in-kippenheim 21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/kreis-emmendingen/starkregen-beschaeftigt-feuerwehren-im-kreis-emmendingen
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/merzhausen/starkregen-sorgt-suedlich-von-freiburg-fuer-ueberschwemmte-strassen-und-vollgelaufene-keller 21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/gundelfingen/in-gundelfingen-stehen-garagen-keller-und-hallen-unter-wasser
21. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/freiburg/erneut-steht-das-wasser-in-hochdorf-auf-den-strassen
28. Mai 2019 www.badische-zeitung.de/freiburg/der-lange-kampf-gegen-ueberschwemmungen-in-hochdorf
03. Juni 2019 www.badische-zeitung.de/efringen-kirchen/dreimal-wurde-die-kita-ueberschwemmt
Das Thema geriet in Heitersheim nach einer kurzen Aufmerksamkeitsspanne leider aus dem Fokus von öffentlich- keit und Stadt. Auch hat die Kommune bisher keine regelmässigen Informations- und Aufklärungsmassnahmen für ein verbessertes Risikobewusstsein in der Bevölkerung getroffen. Aus unserer Sicht steht aber die Gemeinde in der Pflicht, Vorsorge zu betreiben und für ein Risikobewusstsein zu sorgen.
Starkregenrisikomanagement * soll die potentielle überflutungsgefährdung darstellen * hilft, potentielle Schäden abzuschätzen und zu bewerten * soll Risiken ermitteln * soll Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen reduzieren Quelle 1: Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg 2. Kann man Schäden durch Regenfluten vorbeugen? Damit stellt sich die Frage, was auf kommunaler Ebene getan werden kann, um Schäden durch Starkregenereig- nisse zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren. In Baden-Württemberg wird die Erarbeitung eines kommunalen Konzeptes für das Starkregenrisikomanagement dringend empfohlen. Eine solide Planungsgrundlage wird in diesem Rahmen erarbeitet, die für die Etablierung von Massnahmen von Alarm- und Einsatzplänen notwendig ist. Das kommunale Handlungskonzept umfasst die Bausteine 04.07.2019 1
* Informationsvorsorge
* Kommunale Flächenvorsorge
* Krisenmanagement
* Konzeption baulicher Massnahmen
siehe dazu auch BZ 22. März 2019 www.badische-zeitung.de/staufen/wie-kann-man-regenfluten-vorbeugen
3. Ausschreibung
Das Thema Starkregenvorsorge ist äusserst wichtig für Bürger und Gemeinde. Die Ausschreibung und der Zuschlag soll daher nach dem Kriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ erfolgen, d.h. nach dem „besten Preis- Leistungs-Verhältnis“ (siehe Quelle 4). Für eine möglichst hohe Qualität der Untersuchungen, Auswertungen und Handlungskonzepte, darf der Bieter keinesfalls nach dem billigsten, sondern muss nach dem wirtschaftlich güns- tigsten Angebot gewählt werden.
Als Kriterien mit Gewichtung für die Ausschreibung sehen wir:
* Krisenmanagement (Gewichtung: 10%)
* Qualitätsnachweise der Bieter (Gewichtung: 20%)
* Referenzen mit qualifizierter Kundenbewertung (20%)
* Anzahl schon erfolgreich durchgeführter Untersuchungen, Erfahrung (20%)
* über Mindestanforderungen hinausgehende Lösungsvorschläge (10%)
* danach erst der angebotene Preis der Leistung (20%)
4. Mögliche Auftragnehmer
Wir empfehlen als möglichen Auftragnehmer die Firma geomer GmbH aus Heidelberg als Pionier und kompeten- ten Partner mit sehr grosser Erfahrung im Bereich Starkregenrisikomanagement.
geomer unterstützt Städte, Gemeinden und lokale Ingenieurbüros beim Starkregenrisikomanagementprozess und kann auf eine 15 Jahre lange Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. geomer hat am LUBW-Leitfaden „Kommu- nales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ mitgewirkt, das viel beachtete Starkregenprojekt an der Glems (http://www.starkregengefahr.de/glems/) begleitet und unterstützt mittlerweile die Starkregenvorsorge folgenderStädteundGemeinden:Braunsbach,Bretten,Blaubeuren,Bonndorf,Heidelberg,Kassel,Ulm undWa- dern sowiediedesLandkreisesLörrach.DarüberhinauswurdegeomervondenWasserbauingenieurendereepi S.à.r.l. fürdenStarkregenatlasLuxemburgbeauftragt.
5.1 Antrag
Wir beantragen, dass umgehend ein Starkregenriskomanagement-Prozess gestartet wird. Die Verwaltung soll be- auftragt werden, die Ausschreibung hierzu zu starten. Das Hauptaugenmerk bei der Bieterauswahl soll dabei auf der Qualität der zu liefernden Leistung liegen. Zur Sicherung der höchstmöglichen nachhaltigen Qualität im Sinne der Bürger und Gemeinde beantragen wir, dass die Ausschreibung nach dem wirtschaftlich günstigstem Gebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt. Als Kriterien für die Ausschreibung sehen wir die im Abschnitt 3 – Aus- schreibung einzeln aufgeführten Kriterien.
5.2 Finanzierung
Die Gemeinde muss nur 30% der Kosten tragen. Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft trägt das Land 70% der Gesamtkosten. Der Anteil der Gemeinde von geschätzt 25’000,- € ist leicht im Haushalt 2019 unterzubringen. Insbesondere im Hinblick auf die möglichen und auch schon tatsächlichen Schadenshöhen.
Der Zuschuss der Kosten, die für die Erstellung der kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Ri- sikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen, beträgt 70% (Nr. 12.7 FrWw 2015).
Förderfähig mit 70% sind weiterhin Vorhaben (...), die geeignet sind Sturzfluten aus Aussengebieten abzufangen oder abzuleiten, um überflutungsschäden zu vermeiden (Nr. 12.1 FrWw 2015).
6. Folgeantrag
Wir werden nach Beendigung der ersten Phase mit Analyse der Gefahren und Risiken und dem darauf aufbauen- den Handlungskonzept, die Umsetzung dieses Handlungskonzepts, auch mit den erforderlichen baulichen Mass- nahmen, in einer zweiten Phase beantragen. Hierzu muss im nächsten Haushalt ein entsprechender Beitrag vorge- sehen werden.
7. Quellen
Die Ausführungen wurden zum Teil aus den folgenden Quellen übernommen, auch ohne dass dies explizit gekenn- zeichnet wurde(s. unter https://gruene-heitersheim.de/antrag-schutz-vor-regenfluten-starkregenrisikomanagement/ ): 1. Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, LUBW, www.lubw.baden- wuerttemberg.de, Dezember 2016 2. Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, „Von der Starkregengefahrenkarte zum kommunalen Handlungskonzept“, 04.03.2019 3. Starkregenmodellierung und Initiierung eines kommunalen Risikomanagementprozesses, Dr. A. Assmann, geomer GmbH, Heidelberg 4. Landesrecht-BW VwV 2018 – Zuschlagserteilung, GABI. 2018, 490 5. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 – FrWw2015

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04.07.2019 2

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 5_1
Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes - Standortprüfung Antrag der SPD Fraktion
1 Sachverhalt
Die SPD Fraktion beantragt die Einrichtung eines Beachvolleyballfeld mit Alternativstandorten zu prüfen. Gleichzeitig wird auf ein Schreiben der Abteilung Volleyball des TVH verwiesen. Ebenso ist der Jugendbeirat an einer Einrichtung eines Beachvolleyballfeld interessiert. Standortvoraussetzung:
Für die Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes sind nach einschlägiger Recherche und den Erfahrungen eines Sportanlagenplaners verschiedene Randbedingungen zu beachten.
* - Einhaltung der Normspielfeldmasse 23 m x 15 m (Außenmaß)
* - Einbau einer Trag-/Filterschicht mit Filtervlies
* - Randeinfassung , Fundamente für Volleyballnetzanlage, Spielfeldmarkierung
* - Beachfeldfüllung – Quarzsand 06/2 mm Korngröße und 40 cm tief
* - Wünschenswert Einzäunung der Anlage um Verschmutzungen durch Hunde, Katzen
und sonstige Verunreinigungen insbes. Glasscherben zu vermeiden (unbefugtes
Betreten)
* - Betreuung des Platzes - v.a. zur Sauberhaltung der Sandfläche und Kontrolle vor
Spielbeginn
* - Regelmäßiger Austausch der Sandfüllung
Standortvorschlag:
Aufgrund der Standortvoraussetzungen erscheint ein Standort in der Nähe bestehender Sport-/ Schulanlagen sinnvoll. Folgende Standorte können dazu in Frage kommen:
a) Standort 1 - zwischen Malteserschule und Jahnstraße
b) Standort 2 – Badgumpen OT Gallenweiler
c) Standort 3 - am Sportplatz auf dem bisherigen Standort der Halfpipe
2 Bewertung
Standort 1 an der Malteserschule hätte den Vorteil, dass bereits eine Einzäunung vorhanden wäre, die allerdings erhöht werden sollte. Ein weiterer Vorteil wäre, dass auch für Zuschauer der Platz ausreichend wäre, allerdings wäre dazu ggf. eine Befestigung notwendig. Nachteilig könnte sich die Nähe zur Wohnbebauung auswirken.
Standort 2 ist an der Freizeitanlage am Badgumpen aus Platzgründen nicht möglich. Denkbar wäre ein Standort gegenüber am derzeitigen Bolzplatz, allerdings wäre dann der bestehende Bolzplatz zu verkleinern oder wegfallen zu lassen. Nachteilig wäre der abgelegene Standort. (Kontrolle , Sauberhaltung)





























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Standort 3 ist beengt und von Straßen umgeben, würde aber noch vom Normspielfeldmaß ausreichen. Der Asphalt Belag müsste teilweise ausgebaut werden, könnte aber ansonsten für Zuschauer genutzt werden. Nachteilig ist außerdem, dass Parkraum für den Spielbetrieb des FCH und die Gäste des Freibades entfallen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint Standort 1 zunächst als die vorteilhafteste Alternative. Eine grobe Kostenschätzung zu Standort 1, die von Sportanlagenplaner Wermuth aufgestellt wurde, kommt auf Gesamtkosten von ca. 50.000,- € ohne Zaunanlage, ohne Bodenwert und ohne Zuschauerplätze. Vor einer validen Kostenberechnung müsste zusätzlich ein Bodengutachten erstellt werden (Dränfähigkeit).
Sollte das Projekt „Internationale Privatschule“ im Malteserschloss zustande kommen ist auch eine Kooperation, eventuell ein Standort nördlich des Schlosses, denkbar.
3 Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Standort 1 näher zu prüfen, insbesondere mit einem vorbereitenden
Bodengutachten.
2. Mit dem TVH in Kontakt zu treten um Fragen der Finanzierung und Unterhaltung
zu klären.
3. Nach einer positiven Entscheidung über die internationale Privatschule mit dem
Schulträger in Kontakt zu treten und die Möglichkeit einer Kooperation auszuloten.
Anlagen:
5_2 Anl. Antrag der SPD Fraktion 5_3 Anl. Schreiben TVH
Martin W. Gekeler, Telefon: 07634/402-19 Az.: 022.31; 566
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Stadt Heitersheim Hauptstraße 9 79423 Heitersheim
Errichtung eines Beachvolleyballfeldes in Heitersheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Löffler,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
Klaus Meihofer In den Winkelmatten 29 79427 Eschbach Tel. 07634 6943949 E-Mail: klaus.meihofer@web.de
Heitersheim, den 26. April 2019
die Volleyballabteilung des TV Heitersheim, deren Freizeitmannschaft in der Sporthalle trainiert und ihre Heimspiele austrägt, nimmt bereits seit Jahrzehnten an den Rundenspielen des Südbadischen Volleyballverbandes teil. Darüber hinaus tritt man auch bei diversen Turnieren in der Umgebung an. Hierbei konnten wir feststellen, dass in immer mehr Gemeinden auch Beachvolleyballanlagen zu finden sind.
Im Sommer bzw. in der Sommerferienzeit, wo die Halle geschlossen ist, konnte früher die Beachvolleyballanlage beim Tenniscenter genutzt werden, welche dann leider vom Betreiber geschlossen wurde. Seit einigen Jahren kann im Gewerbepark Breisgau ein Beachvolleyballfeld mit genutzt werden. Da es sich hier jedoch um das Feld eines anderen Vereins handelt und die Qualität des Feldes sowie des Umfeldes nicht zufriedenstellend ist, entstand die Idee, für Heitersheim ein eigenes Beachvolleyballfeld anzuregen. Das im Freibad vorhandene Beachvolleyballfeld ist zwar gut, aufgrund der eingeschränkten öffnungszeiten des Schwimmbads insbesondere am Abend jedoch nicht ausreichend, da im Sommer auch nach Schließung des Schwimmbads noch bis zum Einbruch der Dunkelheit gespielt werden könnte.
Die Akzeptanz eines Beachvolleyballfeldes steht und fällt mit den Nutzungsmöglichkeiten. Als geeigneter Standort bietet sich in diesem Zusammenhang der Bereich beim Vereins- und Jugendhaus und der Malteserhalle oder auch neben der Sporthalle an. Wenn es gelänge, in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat der Stadt Heitersheim, den Schulen und dem Turnverein ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, könnten hierfür sogar gegebenenfalls Zuschüsse des Badischen Sportbundes (Sportstättenbau, Kooperation Schule/Verein) oder des Landes (Kommunaler Sportstättenbau) akquiriert werden. Der Deutsche Volleyballverband bietet zudem kostenlose Planungshilfen beim Bau von Beachanlagen an.
In vielen anderen Gemeinden in der Umgebung gibt es zwischenzeitlich entsprechende Beachvolleyballanlagen, so z. B. in Freiburg, Gündlingen, Inzlingen, Merzhausen, Rheinfelden, St. Märgen, Tiengen oder Waldkirch. Manches sind sogar kombinierte Beachvolleyball- und Beachfußball-Anlagen. Diese Angebote steigern die Attraktivität der Gemeinden und bringen einen Nutzen für Jung und Alt.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Idee bei Ihnen auf offene Ohren stößt und die Heitersheimer Infrastruktur wie zuletzt schon beim Bouleplatz an der Villa artis weiter verbessert werden kann.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meihofer
TV Heitersheim Abteilungsleiter Volleyball
in Absprache mit dem Vorsitzenden des Turnvereins, Dietmar Kern

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 6_1
Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über - die Anhörung betroffener Personen nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO
- die Anhörung der BI Malteserschloss e.V. am 08.10.2019 (§ 33 Abs. 4 S. 2 GemO)
1 Sachverhalt
Die Gemeinderäte Martin Schaber, Alexander Sonner, Ralf Bürgelin, Raphael Pozsgai, Ernst Fünfgeld und Bernhard Walz haben mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 07.09.19, eingegangen am 10.09.19 einen Antrag auf unverzügliche Einberufung einer Gemeinderatssitzung eingereicht.
Folgende Beschlussvorschläge sollen zur Abstimmung kommen:
1. Vereidigung von Stadtrat Raphael Pozsgai
2. Antrag auf Anhörung und dazu Einladung folgender Personen in die Sitzung am
24.09.2019 * - Herr Markus Hertrich, Geschäftsführer der SRH Bildung GmbH; Heidelberg * - Frau Würth, Malteserhilfsdienst * - Frau Völlmecke, Förderverein Stationäres Kinder- und Jugendhospiz Baden e.V. * - Herr Artur Zagajewski, Bildungswerk der Baden-Württembergen Wirtschaft e.V., Freiburg
3. Austausch mit der Bürgerinitiative Malteserschloss e.V., Terminvereinbarung eines
Treffens in der KW 38 und 39
4. Redebeitrag der BI Malteserschloss e.V. in der Bürgerversammlung am 04.10.2019
5. Redebeitrag der BI Malteserschloss e.V. in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019
Begründungen zu den Anträgen liegen nicht vor.
2 Bewertung
Die Voraussetzungen für eine sofortige Notsitzung lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Zu dieser Gemeinderatssitzung am 24.09.19 wurde am 16.09.19 form- und fristgerecht, d.h. unter Einhaltung der üblichen Ladungsfristen, eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte einer Gemeinderatssitzung müssen zulässig sein, d. h. in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.
Zu Ziffer 1
Eine Vereidigung von Stadtrat Pozsgai wird in der Zuständigkeit des Bürgermeisters zu Beginn der Gemeinderatssitzung erfolgen.

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Zu Ziffer 2
Nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben ihre Auffassung zu Gemeindeangelegenheiten im Gemeinderat vorzutragen.
Es obliegt in dem Fall dem Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob Personen im Sinne des § 33 Abs. 4 S. 2 GemO bzw. des § 28 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung betroffen sind und angehört werden sollen. Die BI ist ein politischer Akteur ohne eigene juristische Betroffenheit in der Angelegenheit Malteserschloss.
Zu Ziffer 3
Der Antrag auf Austausch mit der Bürgerinitiative ist unzulässig. Wenn der Antrag darauf zielt, dass sich der Gemeinderat mit der Bürgerinitiative austauscht, dann ist dies deshalb unzulässig, weil der Gemeinderat als Gremium keine Gespräche mit Dritten führen kann – der Gemeinderat tritt ausschließlich in Sitzungen zusammen. Wenn der Antrag darauf zielt, dass sich der Bürgermeister mit der Bürgerinitiative austauscht, dann ist dies deshalb unzulässig, weil es in der Entscheidungshoheit des Bürgermeisters liegt, mit wem er Gespräche führt.
Zu Ziffer 4
Auch der Antrag zum Redebeitrag der Bürgerinitiative in der Einwohnerversammlung ist unzulässig. Ein Rederecht in der Einwohnerversammlung haben nach § 20a Abs. 3 S. 1 GemO zunächst die Einwohner der Gemeinde. Hierunter fällt die Bürgerinitiative nicht, da diese nicht Einwohner im Sinne des § 10 Abs. 1 GemO ist (wobei anderes natürlich für die Mitglieder der Bürgerinitiative geht). Zusätzlich kann nach § 20a Abs. 3 S. 2 GemO in der Einwohnerversammlung auch anderen Personen das Wort erteilt werden. Hierüber entscheidet aber der Vorsitzende der Einwohnerversammlung, d. h. der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter (§ 20a Abs. 1 S. 6 GemO). In jedem Fall ist nicht der Gemeinderat zuständig, über das Rederecht in der Einwohnerversammlung zu entscheiden. Der Bürgermeister wird die Entscheidung über die Gewährung des Rederechts in der Einwohnerversammlung nach Maßgabe des Gleichheitssatzes treffen.
Zu Ziffer 5
Wie bei der Bewertung unter Ziffer 2 wird darauf verweisen, dass nach § 33 Abs. 4 S. 2 GemO der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben kann ihre Auffassung zu Gemeindeangelegenheiten im Gemeinderat vorzutragen. Es obliegt also auch in dem Fall dem Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob Personen im Sinne des § 33 Abs. 4 S. 2 GemO bzw. des § 28 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung betroffen sind und angehört werden sollen.
3 Beschlussvorschlag
Zu Ziffer 2 und 5 nach Beratung.
Anlage:
6_2 Anl. Antrag der Gemeinderäte R. Pozsgai, Schaber, Sonner, Bürgelin, Fünfgeld und Walz
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22 Az.: 022.31; 021.24; 623.22




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Gemeinderte Martin Schaber, Alexander Sonner, Ralf Bürgelin, Raphael Pozsgai,
Ernst Fünfgeld, Bernhard Walz
1. Stv. Bürgermeister Herr Harald Hfler
2. Stv. Bürgermeisterin Frau Ursula Schlegel
3. Stv. Bürgermeister Herr Peter Brendle
Hauptstraße 9
79423 Heitersheim Heitersheim, den 07.09.2019
Antrag auf unverzügliche Einberufung einer Gemeinderatssitzung
Sehr geehrter Herr Lffler,
sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin und Bürgermeisterstellvertreter,
aufgrund der aktuellen Geschftslage und dringendem Handlungsbedarf beantragen die
unterzeichnenden Gemeinderte gemß 34 Abs. 1 Satz 3 Gem0 i.V. mit 5 12 Satz 2 Geschftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Heitersheim unverzüglich eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.
Tagesordnungspunkte:
Herrn Bürgermeister Martin Lffler
lnnerdienstlicher Stellvertreter ders Bürgermeisters Herr Reiner Burgert
1. 2.
Vereidigung des Stadtrates Raphel Pozgai
Antrag auf Anhrung und dazu Einladung folgender Personen in die Sitzung am
24.09.2019
-
Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg
- - -
Frau Würth, Malteserhilfsdienst
Frau Vllmecke, Frderverein Stationres Kinder— und Jugendhospiz Badeb e.V. Herr Artur Zagajewski, Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V., Lerchenstraße 6, 79104 Freiburg
Herr Markus Hertrich, Geschftsführer
der SRH Bildung GmbH,
._.....____._____ Burgermelsteramt
.
der Stadt
l 0. Sell 2019 Heitersheirn

3.
4. 5.
Austausch mit der Bürgerinitiative Malteserschloss e.V. Terminierung eines Treffens in der KW 38 oder 39
Redebeitrag der BJ Malteserschioss e.V. in der Bürgerversammlung am 04.10.2019 Redebeitrag der BJ Malteserschloss e.V. in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019
Obigen Antrag stellen mit fre Martin Schaber
k n Grüßen die Stadtrte
A| exanderSonner Ralf Bürgelin Raphael Pozgai Ernst Fünfgeld Bernhard Walz
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 7_1
Johanniter Schulzentrum Schulsanierungsprogramm 2019 - 2022 Auftragsvergaben:
a) Mess-, Steuer- und Regelanlagen
b) Zimmererarbeiten
c) Metallbauarbeiten
Ausschreibung nach den Bedingungen der VOB, beschränkt Submissionstermine: a) 17.07. 14.30 Uhr, b-c) 05.09. 11.30 Uhr – 11.45 Uhr

Gewerk Ange- forderte Angebote
Abge- gebene Angebote Kosten- berechnung in € günstigstes geprüftes Angebot in €
günstigster Bieter
a) Mess-, Steuer- Regelanlagen 9
5 77.000 82.245,27
Fa. ELH, Heitersheim
b) Zimmerer- arbeiten 4
3 40.000 32.387,69
Fa. Späth, Tunsel
c) Metallbau- arbeiten 5
2
27.000 11.302,62
Fa. Höfler, Heitersheim
*vorbehaltlich der Freigabe aus der Auskunftserteilung beim Gewerbezentralregister in Bonn
Beschlussvorschlag:
Die in der Auflistung aufgeführten und vorgestellten günstigsten Bieter* erhalten zu den geprüften, aufgeführten Bruttoangebotspreisen den Auftrag .
Anlage
7_2 Anl. Vergabevorschläge a-c
Martin Gekeler,
Telefon 07634/402-19 Az.: 022.31, 211.22, 221.22

Seite 1 von 1

Vergabeempfehlung ei
22.07.2019
Projekt: Erneuerung Einzelraumregelung Schulzentrum Johanniterstr. 53 in 79423 Heitersheim
Bauherr: Stadt Heitersheim, vertr. d. BM Lffler, Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim Gewerk: Mess- Steuer- und Regelanlagen
abgegebenen Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch lt. beiliegender Zusammenstellung geprüft.
Die Prüfung ergab keine nderung der Rangfolge.
Bei der beschrnkten Ausschreibung wurden 9 Firmen aufgefordert:
ELH Südbaden, Heitersheim Fleig GbR, Breisach
G. Lehmann, Staufen
Erhardt GmbH, Heitersheim Rees Sanitr, Teningen-Kndringen Bury, Ihringen
Zimmermann, Ballrechten-Dottingen Lukau, Ballrechten-Dottingen Grethler+Geng, Bad Krozingen
Abgegebene und geprüfte Angebote: 5 Nebenangebote wurden keine abgegeben. Nachlsse berücksichtigt.
1. ELH—SüdbadenHeitersheim 2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
5. Bieter
ohne Bedingungen wurden
brutto
€ 82.245,27
€ 87.476,76 € 94.917,73 € 95.495,50 € 95.921,02
Ich schlage vor, den Auftrag wie folgt zu vergeben:
Fa. ELH-Südbaden 79423 Heitersheim (für brutto EUR 82.245,27)
Der genannte Bieter hat auskmmlich kalkuliert, verfügt über entsprechende Erfahrung und Kenntnisse zur vertragsgemßen Ausführung der Leistungen und hat vergleichbare Referenzen vorgelegt.
Mit fréundlichen Grüßen Bernd ‘ieger
eg-ingenieure — Rieger+Brysch Beratende Ingenieure PartG mbB
Kapellenstr. 46 - 791 89 Bad Krozingen - T. 07633/1 50684 - F. 07633/150624 - info@eg-ingenieure.de

WA L z e WA L z - |M STHL|NGER
5 - 79423 HE|TERSHEIM
WALZ®WALZ<® FREIE ARCHITEKTEN
05.09.2019
MANUELA WALZ DIPL.-IIIG. [FH]
im SIHLINGER 5 79423 HEITERSHEIM
-Te|. 07634 / 51 16-0 -Fox 07634 / 51 16-20 -e-moil info@wolz-wolz.cle "WWW-W°'Z'W°'Lde
Proiekt:
Bauherrschaft:
Gebudesanierung Ostseite/Zwischenbau (Altbau 1965)
in 79423 Heitersheim, Johanniterstr. 53
Stadt Hattersheim, vertr. durch Bürgermeister Lffler Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Zusammenfassunq [Verqabeempfehlunq für das Gewerk Zimmerarbeiten“
1. Holzbau Arno Spth,
2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
Vergabevorschlag
Wir empfehlen der Fa. Holzbau Arno Spth » erteilen.
Heiter heim, 5. September 2019 /
"
Arc
Frei r i
?.
i+Kt\
VOLKSBANK BREISGAU-SD
IBAN DE67 6806 1505 0000 2254 52 / BIC GENODE6IIHR
EG
SPARKASSE STAUFEN—BREISACH
IBAN DEO2 6805 2328 0009 0107 29 / BIC SOLADESISTF
Bad Krozingen-Tunsel
Realschule (Altbau) 4. Bauabschnitt,
Zur beschrnkten Ausschreibung haben wir 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Fünfgeld Holzbau GmbH, Heitersheim Zimmerei Stefan Ehrler, Heitersheim
Fa. Jrg Scherzer, Heitersheim
Holzbau Arno Spth GmbH, Bad Krozingen
Zur Prüfung lagen 3 Angebote vor.
Bei der nachfolgenden Aufstellung wurden Abschlge / Nachlsse und Nebenangebote mit einbezogen; Angebote zu Skonto wurden nicht berücksichtigt.
Auswertung ohne Titel 3 Giebelverkleidung (wird bei den Metallbauarbeiten beauftragt).
brutto
€ 3238769
€ 33.974,08 € 57.347,40 keine Abgabe
GmbH aus Tunsel als günstigstem Bieter den Zuschlag zu

WAl. Z @ WAL Z' [MSTHLINGER 5 ' 79423HEITERSHEIM
Proiekt:
Bauherrschaft:
WALZ®WALZ(® FREIE ARCHITEKTEN
05.09.2019
MANUELA WALZ DlFL:ING. (FH)
IM STHLINGER 5 79423 HEITERSHEIM
-Tel. 07634 / 51 16-0
Fox 07634 / 51 16-20 -e-mcil info@wolz—wolzde -www.wolz-walz.de
Zur beschrnkten
Ausschreibung haben wir 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Hfler Metallbau GmbH, Heitersheim Herzog & Sohn GdbR, Hartheim Winterhalter GmbH, Freiburg
Winterhalter & Maurer GmbH, Malterdingen Metallbau Schtzle GmbH, Sexau
Zur Prüfung lagen 2 Angebote vor.
Bei der nachfolgenden Aufstellung wurden Abschlge Angebote zu Skonto wurden nicht berücksichtigt.
/ Nachlsse
und Nebenangebote mit einbezogen;
€ 11.302,62 € 23.703,61 keine Abgabe keine Abgabe keine Abgabe
1. Hfler
2. Bieter
3. Bieter
4. Bieter
5. Bieter
Metallbau GmbH. Heitersheim
Vergabevorschlag
Realschule (Altbau) 4. Bauabschnitt,
Gebudesanierung Ostseite/Zwischenbau (Altbau 1965)
in 79423 Heitersheim, Johanniterstr. 53
Stadt Heitersheim, vertr. durch Bürgermeister Lffler Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Zusammenfassunq l Verqabeempfehlunq für das Gewerk Metallbauarbeiten“
Metallbau GmbH aus Heitersheim als günstigstem Bieter den Zuschlag zu Heiters eim, 5. September 2019
VOLKSBANK BREISGAu-SD EG SPARKASSE STAUFEN-BREISACH
IBAN DEM 5806 1505 0000 2254 52 / BIC GENODEM 1HR IBAN DE02 6805 2328 0009 0107 29 / BIC SOLADESISTF
Wir empfehlen der Fa. Hfler erteilen.

Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
TOP 8_1
Erweiterung Friedhof Heitersheim mit Urnenwänden; Auftragsvergabe
Ausschreibung nach den Bedingungen der VOB, freihändig mit Vorauswahl (Leitfabrikat)
Im Rahmen der Komplettüberplanung und Neuaufteilung des Friedhof Heitersheim aus dem Jahr 2001 wurde für zukünftige Urnenwandsysteme das Urnenwandsystem Kronimus Typ H in Kombination mit Typ V Magma Nr. 353 Granit gewählt.
Fa. Kronimus wurde auf dieser Grundlage zu einem Angebot aufgefordert. Das Angebot wurde preislich und qualitativ geprüft
Es handelt sich um 53 Urnengrabstellen.
Die Firma Kronimus, Iffezheim hat nach Preisprüfung (siehe Anl.8_2) ein akzeptables Angebot in Höhe von 74.265,88 € abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Kronimus, Iffezheim erhält nach Preisprüfung den Auftrag für die Lieferung und Montage der Urnenwände in Höhe von 74.265,88 € .
Anlagen:
8_2 Anl. Vergabevorschlag 8_3 Anl. Lageplan
Martin Gekeler,
Telefon 07634/402-19 Az.: 022.31; 752.12


Seite 1 von 1

Hartheimer Str. 20 ▪ 79427 Eschbach ▪ Tel. 07634 / 694841‐0 buero@FLA‐wermuth.de ▪ www.FLA‐wermuth.de
An die
Stadt Heitersheim Herrn Gekeler Hauptstraße 9 79423 Heitersheim
Wertung des Angebotes und Vergabevorschlag
Eschbach, den 06.09.2019
Baumaßnahme: In:
Angebot für:
Friedhof Heitersheim 79423 Heitersheim Urnenwände

In Abstimmung mit der Stadt Heitersheim wurde die Fa. Kronimus am 16.07.2019 aufgefordert, ein Angebot für Urnenwände abzugeben.
1. Vergabeart:
Freihändige Vergabe
2. Teilnehmer am Wettbewerb
Folgende Firma wurde aufgefordert ein Angebot abzugeben: Fa. Kronimus, 76473 Iffezheim
1 Angebot ist eingegangen.
3. Eröffnungstermin
Das Angebot ging am 29.07.2019 ein.
4. Wertung und Zusammenstellung :
Nach formaler, rechnerischer und sachlicher Prüfung ergibt sich folgender Preisspiegel (Preise in € inkl. MwSt. und inkl. Abschläge):
Zusammenstellung:
Nr. Bieter Adresse Abschlag Gesamt
1. Fa. Kronimus 76473 Iffezheim ‐‐ 74.265,88
6. Vergabevorschlag:
Es wird empfohlen, die Arbeiten an die Fa. Kronimus AG Betonsteinwerke, Josef‐Hermann‐Straße 4‐ 6, 76473 Iffezheim, zum Angebotspreis von 74.265,88 EUR brutto zu vergeben.
Die Firma ist als leistungsfähig und zuverlässig bekannt.
7. Bemerkungen:
Die Preiserhöhung zur letzten Lieferung von Urnenwänden wurde mit der Steigerungsrate des Baupreisindex begründet. Der Baupreisindex liegt vor. Die Preiserhöhung ist nachvollziehbar.
Eschbach, den 06.09.2019

Dipl.‐Ing. (FH) Ralf Wermuth
1

* [1] KRONIMUS Urnenwand Typ H
Kronimus Magma Nr. 353 Granit hellgrau, bossiert und hydrophobiert
seitliche Blendplatten Kalkstein Massangis, geschliffen, leicht gefast, Vorderkante mit großer Fase Verschlußplatten Plattenstärke 3 cm, fein geschliffen, einschl. Bohrungen für Patentverschluß
* [2] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand 2 Urnensäulen 3 Urnenkammern hoch
mittlere Säule 4 Urnenkammern hoch und verkürzter Sockel
* [3a] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand (hier auch als 3-er Kombination möglich) 3 Urnenkammern hoch
* [3b] KRONIMUS Urnensäule Typ V
Ausführung, Verkleidung und Verschlußplaten wie Urnenwand 3-er Kombination, 3 Urnenkammern hoch