Einrichtung Gestaltungsbeirat

Wohnungsneubau langfristig denken – Für mehr Klimaschutz und Lebensqualität

Antrag im Gemeinderat | GRÜNE Heitersheim

Aufgabe der Architektur ist es, das Leben besser zu machen.

Daniel Libeskind

Zusammenfassung

Wir schlagen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats vor. Damit möchten wir mehr Bürgernähe und mehr gutes Bauen (Baukultur) bei gleichzeitig mehr Klimaschutz erreichen. Auch die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum soll zusammen mit der Planung und Ausführung beschleunigt werden. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit die Dienstleistung “Mobiler Gestaltungsbeirat” der Architektenkammer BW in Anspruch genommen werden kann.

1. Das Problem

In Heitersheim wird zurzeit immer mehr im Innenbereich erneuert, verdichtet und neu gebaut. Dabei werden die Bauplanungen meist nur auf die bestmögliche Nutzung der Grundstücke durch Bauherren und Bauentwickler optimiert. Sie stellen damit nicht unbedingt eine Bereicherung für die städtebauliche Entwicklung und das Ortsbild dar. Insbesondere bei grösseren Planungen gestaltet sich eine gemeinsame Bewertung und ein Konsens unter den Beteiligten als schwierig.

Dadurch werden z.B. Bauanträge nach §34 BauGB vermehrt vom Gemeinderat aus gestalterischen Gründen abgelehnt und immer mehr einzelfallbezogene Bebauungspläne nach §13 BauGB aufgestellt und verabschiedet. Dieser Prozess benötigt wiederum sehr viel Aufwand und Zeit für Bauwillige, Verwaltung und Gemeinderat. Gleichzeitig wird damit dringend benötigter Wohnraum immer langsamer erstellt.

Im Ergebnis wird trotz des getätigten Aufwandes nicht in jedem Fall eine städtebaulich gewünschte Entwicklung, Gestaltung und Wirkung erreicht.

2. Ziele

Wir sehen folgende Ziele im Planungs- und Entwicklungsprozess, die erreicht werden sollen:

  • Konsens, Kommunikation und Bürgernähe
    • Bauprojekte sollen im Konsens aller Beteiligten entstehen
    • Frühzeitige Kommunikation und Beteiligung steigert Bürgernähe und Identifikation
  • Baukultur (gutes Bauen) und Qualität
    • Weg von austauschbaren Standardplanungen
    • Hin zu orts- und umgebungs-angepasster bestmöglicher Architektur für das jeweilige Bauprojekt im Hinblick auf Ortsbild und städtebauliche Entwicklung und Qualität der Stadt
    • Förderung der Baukultur
  • Klimaschutz
    • Berücksichtigung Klimaschutzaspekte in Bauausführung und Bauauslegung, spezifisch angepasst an die jeweilige Situation und Lage eines zu bebauenden Grundstücks
  • Effizienz
    • Verkürzung der Bauzeiten
    • schlankere Verwaltung
    • schnellere Bereitstellung von notwendigem Wohnraum
    • Kosteneinsparung

3. Lösungsvorschlag

Wir schlagen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats vor.

Ein solches Gremium wirkt ausgleichend bei Planung und Realisierung von Bauprojekten in der Gemeinde. Es berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten.

Im Vorfeld eines Bauantrags wird mit allen Beteiligten geklärt, inwieweit ein Bauprojekt eine Bereicherung für das Stadtbild darstellt, und wie es sich in die gewachsene Umgebung einpasst. Die fachlichen Berater schlagen optimierte Lösungen vor, die die Bauherren dann umsetzen können. Ziel ist, auf dieser Basis gemeinsam mit Verwaltung und Gemeinderat ein Einverständnis herzustellen und die Bauvorhaben schnell und mit städtebaulicher Qualität nach den gesetzlichen Vorgaben zum Vorteil von Stadt und Bürgern umzusetzen. 

Der Gestaltungsbeirat berät auch bei der Gestaltung von Neubaugebieten und öffentlichen Vorhaben. Seine Einbeziehung steigert damit über die Einzelvorhaben hinaus auch insgesamt die Attraktivität des Standorts Heitersheim.

4. Was ist ein Gestaltungsbeirat?

Ein Gestaltungsbeirat berät als unabhängiges, mit externen Sachverständigen besetztes Gremium die politischen Institutionen, die Fachverwaltung sowie Bauherren und deren Planer in Fragen der Architektur, des Städtebaus und des Stadtbildes. Und kann so zu einem notwendigen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen beitragen.

Idealerweise unterstützen die Empfehlungen eines Gestaltungsbeirats das kommunale Verwaltungshandeln, befördern eine bessere Alltagsarchitektur und geben wichtige Entwicklungsimpulse für die Kommune.

Idee – Gestalt braucht Rat

Zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg haben in der jüngeren Vergangenheit einen kommunalen Gestaltungsbeirat eingerichtet. Sie haben damit ein unabhängiges Beratungsgremium geschaffen, das die Aushandlung unterschiedlicher Interessen beim Planen und Bauen erleichtert und auf diese Weise gutes Bauen vor Ort fördert. Gestaltungsbeiräte dienen als fachlich anerkannte Instanz, die unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen entgegenwirken und Ortsbild prägende Maßnahmen fachlich begleiten kann. Zugleich befördern die Diskussionen im Gestaltungsbeirat die öffentliche Auseinandersetzung sowohl mit konkreten Bauprojekten wie auch mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Kommune als Grundlage für das einzelne Bauvorhaben. Die gebaute Umwelt als öffentliche Angelegenheit gewinnt durch die Beratungen entscheidend an Bedeutung. Bei wirksamer Kommunikation der Diskussionen in die Öffentlichkeit kann die Arbeit der Gestaltungsbeiräte die architektonischen und städtebaulichen Kenntnisse und Ansprüche sowohl der Bevölkerung und der gewählten Gemeindevertretung als auch der lokalen Bauherrschaft stärken.

Nicht zuletzt aufgrund der hohen Bautätigkeit ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Bezug auf Bauprojekte sowie Dorf- und Stadtentwicklung in den letzten Jahren merklich gestiegen. Damit einher gehen auch veränderte, höhere Erwartungen der Bürgerschaft an ihre gebaute Umwelt. Für die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger ist es dabei nicht immer leicht, zwischen den Belangen von Bauwilligen, Nachbarschaft und Gemeinwohl abzuwägen. Gestaltungsbeiräte können durch ihre Perspektive von außen die Suche nach einem Konsens erleichtern, indem sie neutral und unvoreingenommen die städtebauliche Situation und die baulich-ästhetischen wie funktionalen Qualitäten des einzelnen Projekts bewerten.

Große Bandbreite 

Gestaltungsbeiräte arbeiten ergebnisoffen. Am Ende der Beratung erfolgt manchmal die Bestätigung des eingeschlagenen Wegs. An anderer Stelle empfiehlt das Fachgremium kleinere oder größere Änderungen. Aber es gibt auch solche Projektvorschläge, bei denen der Gestaltungsbeirat grundsätzliche Bedenken ins Feld führt und eine fundamentale Überarbeitung anregt.

Die mögliche Bandbreite der Ergebnisse ist somit groß. Der Arbeitsprozess mit dem Beirat erbringt aber in jedem Fall eine Beurteilung aus neutraler Sicht und gute Argumente für weitere Diskussionen.

https://www.baukultur-bw.de/fileadmin/PDF/Dokumentation-Gestaltungsbeiraete.pdf

5. Chancen und Mehrwert

  • Qualitative Erneuerung im Bestand fördern
  • Notwendige Innenverdichtung sinnvoll gestalten
  • Höhere Lebensqualität in der Stadt erreichen
  • Bessere Wettbewerbsfähigkeit durch gesteigerte Attraktivität gewinnen
  • Effizienzsteigerung in Planung und Durchführung erreichen
  • Kosteneinsparungen durch Verzicht auf individuelle Bebauungspläne im Innenbereich
  • Konsens aller Beteiligten in der Bewertung und Begleitung von Bauprojekten fördern
  • Gestalten statt verwalten

6. Einführung “Mobiler Gestaltungsbeirat” in Heitersheim

Für die Kommunen, die noch nicht über ein festes Gremium verfügen, besteht die Möglichkeit, den “Mobilen Gestaltungsbeirat” der Architektenkammer Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen und so die Arbeitsweise und Vorteile eines Gestaltungsbeirats kennenzulernen. Vor allem für kleinere Kommunen, denen der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Einrichtung oft zu groß erscheint, ist dies ein attraktives Angebot. 

https://www.akbw.de/service/fuer-staedte-und-kommunen/gestaltungsbeirat.html

Wir schlagen die Nutzung eines “Mobilen Gestaltungsbeirats” mit 3 Mitgliedern vor. Dies ermöglicht einen niederschwelligen Eintritt und wir können die Mitwirkung eines Gestaltungsbeirats in den anstehenden privaten und öffentlichen Bauprojekten einfach und beispielhaft testen. 

Die Sitzungen des nur temporär aktiven und individuell zusammengesetzten Gremiums finden auf Antrag und nach Bedarf statt. In der Regel 4-6 mal pro Jahr. Damit sammeln wir risikolos Erfahrungen und können bei positiver Beurteilung einen ständigen Gestaltungsbeirat einsetzen.

6.1 Antrag

Wir beantragen, dass der Gemeinderat grundsätzlich die Einführung eines Gestaltungsbeirats beschliesst und dass die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, inwieweit bei allen grösseren Bauvorhaben und Bebauungsplanverfahren zukünftig die Dienstleistung des “Mobilen Gestaltungsbeirats” der Architektenkammer BW in Anspruch genommen werden kann und wie hoch die zu erwartenden Kosten sind.

6.2 Finanzierung

Die Kosten hängen von der Häufigkeit der Sitzungen des Gestaltungsbeirats ab und sollen von der Verwaltung mit der Architektenkammer BW nach dem spezifischen Bedarf für Heitersheim geklärt werden. Bei 3 Mitgliedern des Gestaltungsbeirats kann mit Kosten von ca. 3500,- bis 4000,- € pro Sitzungstag gerechnet werden.

Eine Anschubförderung ist durch das Landesministerium für Wirtschaft mit 50% max. 10’000 € pro Jahr für 2 Jahre für fest bestellte Gestaltungsbeiräte möglich.

Die Einsparungen an Gesamtaufwand, Zeit und Geld, durch Verzicht auf individuelle, baubezogene Bebauungspläne müssen zudem gegengerechnet werden.

7. Quellen und weitere Informationen

Die Ausführungen wurden zum Teil aus den folgenden Quellen übernommen, auch ohne, dass dies explizit gekennzeichnet wurde:

  1. Gestaltungsbeirat – Architektenkammer BW: https://bit.ly/31ewSv5
  2. Geschäftsordnung “Mobiler Gestaltungsbeirat”: https://bit.ly/3rlRWdq
  3. Gestaltungsbeiräte – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen: https://bit.ly/3d1PbJu
  4. Dokumentation Gestaltungsbeiräte:  https://bit.ly/3clCEkR