Gemeinderatssitzung 23.02.2021

Rathaus
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Am Dienstag, 23.02.2021, 19.00 Uhr, findet in der Malteserhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
  2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
  3. Feststellen des Ausscheidens von Stadtrat Eckart Rupp aus dem Gemeinderat
  4. Verpflichtung des in den Gemeinderat nachrückenden Stadtrates Dr. Thomas Baumgärtner
  5. Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse
  6. Neubesetzung des Aufsichtsrates der Heitersheimer Sozialbauten GmbH
  7. Gestaltung Dorfplatz Gallenweiler; Anpassung der Entwurfsplanung
  8. Vorstellung neuer Radabstellplätze am Bahnhof mit dem Programm Bike & Ride; Einreichung des Förderantrag und Auftragserteilung
  9. 14er-Schulhaus – Umbau der Garage zur Einrichtung einer zusätzlichen Kleinkindbetreuungsgruppe (U3), des EG zur Kleinkindbetreuung und des OG zur Flüchtlingsunterbringung; Billigung der Entwurfsplanung
  10. Auflösung der Werbegemeinschaft Markgräflerland GmbH
  11. Obdachlosensatzung; Normenkontrollantrag des Landratsamtes gegen die Stadt Heitersheim beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  12. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan „Nördlich Lindenplatz“
  13. Mitteilungen und Verschiedenes
  14. Anfragen aus dem Gemeinderat

Beratungsvorlagen

Aus dem Gemeinderat

TOP 7 – Dorfplatz Gallenweiler

TOP wurde verschoben. Eine Ortsbegehung findet nächste Woche statt.

TOP 8 – Neue Radabstellplätze am Bahnhof

Die Verwaltung stellte das Konzept für neue Radabstellplätze vor. Herr Gekeler erläuterte die Einzelheiten.

Diskussion

Nach den Erläuterungen zum geplanten Zugangssystem für die Güterhalle durch Fa. Kienzler gab es einige kritische Kommentare hinsichtlich Sicherheit und Betriebskosten des Zugangssystems. Ausserdem stellte sich die Frage, ob eine kostenlose Reservierung, wie gewünscht, möglich wäre. Dies wurde von Fa. Kienzler als nicht sinnvoll angesehen, um eine Rückverfolgbarkeit in Schadensfällen zu ermöglichen.

Abstimmung

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Unser Kommentar

Wir begrüssen sehr die damit einhergehenden Verbesserungen in der Unterbringung und der Erhöhung der Fahrradabstellplätze um 50%. Gleichzeitig kann mit dem Zugangssystem ein gewisses Mass an erhöhter Sicherheit erreicht werden.

Die Förderung von 70% für das Gesamtvorhaben “Bike&Ride Offensive” wird durch die Verwaltung beantragt und die Firmen Kienzler und Orion gemäss Offerten beauftragt.

TOP 9 – 14er Schulhaus – Erstellung 10 U3-Betreuungsplätze

Architekt Höfler erläuterte die Planung zur Erstellung für 10 U3-Betreuungsplätze für die “Sternschnuppe” im Garagengebäude des 14er-Schulhauses. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 660’000,- €.

Unser Kommentar

Wir wiesen darauf hin, dass die angestrebte Lösung sehr gut, aber gleichzeitig auch sehr teuer sei.

Nach Einschätzung des Rechnungshofs BW betragen die Gesamtbaukosten für Neubauten je Betreuungsplatz im bundesweiten Vergleich überschlägig 30’000,- €. Das Bundesfamilienministerium legt einen Richtsatz von 36’000,- € zugrunde, und der Kommunalverband Jugend und Soziales BW Neubaukosten von 20’000,-€ – 40’000,- €.

Gleichzeitig zeigten wir eine mögliche Alternative auf, wie 20 U3-Plätze statt der geplanten 10 Plätze für 15’000.- € je Platz erstellt werden könnten. Dazu benötigt es allerdings noch das ausstehende Gesamtkonzept zur Unterbringung der Flüchtlinge in Heitersheim.

Abstimmung

Nach weiterer Diskussion wurde der Antrag einstimmig angenommen.

TOP 10 – Auflösung Werbegemeinschaft

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 11 – Obdachlosensatzung – Erwiderung zum Normenkontrollantrag des Landratsamts

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat im Dezember 2020 einen Normenkontrollantrag gegen die 2 letzten Gebührensatzungen zur Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in Heitersheim gestellt. Die Förderung für Selbstzahler sei rechtswidrig.

Unser Kommentar

Es gibt keine neuen Argumente, die gegen die Satzung sprechen. Allerdings scheint es ein Missverständnis seitens des Landratsamts in Bezug auf die Höhe der Unterkunftsgebühren zu geben. Das Landratsamt schreibt: “Die in §17 der Obdachlosensatzung erfolgte differenzierte Ausgestaltung der Gebührentatbestände und eine Reduzierung der Gebühr ausschliesslich für erwerbstätige Personen führt vielmehr zu einer einseitigen Belastung der Sozialleistungsträger.”

Worin soll die Belastung bestehen? Die Regelung erzeugt keine Belastung der Sozialleistungsträger. Diese Belastung ist also mitnichten einseitig.

Die Gebühren wurden auf Basis der Kostenrechnung der Firma Allevo nach aktueller Rechtsprechung korrekt festgesetzt.

Und diese sind dann auch so von den Sozialleistungsträgern zu erstatten.

Welchem Zweck soll die Reduktion für Selbstzahler dienen?

Die Reduktion ist ausschliesslich als Anreiz zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit und Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsprozess gedacht. Anstatt tatenlos in den Unterkünften zu bleiben. Ganz im Sinne des Sozialstaatsprinzips Art. 20 Satz 1 GG

Damit einher geht im Gegenteil auf Dauer eine Entlastung der Sozialträger, da eine geringere Arbeitslosigkeit weniger Transferleistungen verursacht.

Wobei die Förderungskosten für Selbstzahler als Sozialkosten nur von der Gemeinde getragen werden.

Daher ist der Normenkontrollantrag abzuweisen und eine entsprechende gerichtliche Klärung durchzuführen.

Abstimmung

Der Antrag, der Erwiderung zum Normenkontrollantrag zuzustimmen, wurde mit zwei Enthaltungen angenommen.

TOP 12 – Städtebaulicher Vertrag Lindenplatz-Nord

Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan “Nördlicher Lindenplatz” soll eine Verpflichtung zum Bau von 30% preisgünstigem Wohnraum festgelegt werden.

Unser Kommentar

Wir begrüssen die Verpflichtung zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum.

Allerdings gibt der Vertrag die Möglichkeit, nach Massgabe des Mietspiegels der Stadt Freiburg, alle 2 Jahre die Miete zu erhöhen. Wäre statt dessen nicht auch der Mietspiegel Müllheims als Referenz möglich? Mit wahrscheinlich geringeren Mietsteigerungsraten.

Wir wiesen ausserdem darauf hin, dass zukünftig vermehrt Aspekte des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen berücksichtigt werden sollen und müssen.

Abstimmung

Der Antrag, dem städtebaulichen Vertrag zuzustimmen, wurde letztlich einstimmig angenommen.