Am Dienstag, 23. Juli, 19:00 Uhr, findet im Bürgersaal der Malteserhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
- Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
- Wahl des zweiten Bürgermeister-Stellvertreters
- Zukunft des Malteserschlosses Heitersheim – Information
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Heitersheimer Sozialbauten GmbH
- Verlängerung des von der Stadt Heitersheim der Heitersheimer Sozialbauten GmbH eingeräumten Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage Klausengasse
- Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank: Sitzungssaal, Foyer und Büros in Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den Grundstücken Flst.Nrn. 165 und 174/3, Lindenplatz 1
- Bauanträge im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, die bis zum 22.07.2019 eingegangen sind
- Bekanntgaben im Kenntnisgabeverfahren
- Behandlung von Bauanträgen während der Sommerferien
- Einwerbung und Annahme von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung: 2. Quartal 2019
- Mitteilungen und Verschiedenes
- Anfragen aus dem Gemeinderat
Leider wurde der Antrag der Grünen „Schutz vor Regenfluten“ aus unbekannten Gründen nicht auf die Tagesordnung gesetzt!
Sitzungsunterlagen
Gemeinderatssitzung am Dienstag, 23. Juli 2019
Am Dienstag, 23. Juli, 19:00 Uhr, findet im Bürgersaal der Malteserhalle eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
Fragen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Wahl des zweiten Bürgermeister-Stellvertreters
Zukunft des Malteserschlosses Heitersheim - Information
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Heitersheimer Sozialbauten GmbH
Verlängerung des von der Stadt Heitersheim der Heitersheimer Sozialbauten GmbH
eingeräumten Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage
Klausengasse
Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank: Sitzungssaal, Foyer und Büros in
Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den Grundstücken Flst.Nrn. 165 und 174/3,
Lindenplatz 1
Bauanträge im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, die bis zum
22.07.2019 eingegangen sind
Bekanntgaben im Kenntnisgabeverfahren
Behandlung von Bauanträgen während der Sommerferien
Einwerbung und Annahme von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung: 2.
Quartal 2019
Mitteilungen und Verschiedenes
Anfragen aus dem Gemeinderat
gez.
Martin Löffler
Bürgermeister
Seite 1 von 1
Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 23.07.2019
TOP 3
Wahl des zweiten Bürgermeisterstellvertreters
Nach § 48 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung bestellt der
Gemeinderat für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters nach jeder Gemeinderatswahl
aus seiner Mitte einen oder mehrere Bürgermeister-Stellvertreter. Wie in der Beratungsvorlage
zu TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.19 dargelegt, erscheint die die
Zahl von drei Bürgermeisterstellvertretern derzeit sachgerecht, aber auch ausreichend.
Die Bürgermeister-Stellvertreter werden je in besonderen Wahlgängen gewählt. In der
Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde StR Harald Höfler zum ersten und StR Peter
Brendle zum dritten Stellvertreter gewählt. Bei der Wahl zur zweiten
Bürgermeisterstellvertreterin / zum zweiten Bürgermeisterstellvertreter hat im ersten Wahlgang
keine Kandidatin / Kandidat die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten.
Nach § 37 Abs. 7 GemO und § 24 der Geschäftsordnung ist derjenige Bewerber gewählt, der
mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Steht nur ein
Bewerber zur Wahl, soll ein zweiter Wahlgang frühestens eine Woche nach dem ersten
Wahlgang stattfinden. Auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der
anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Die Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden,
wenn kein Mitglied widerspricht.
Beschlussvorschlag:
Zum zweiten Bürgermeister-Stellvertreter / zur zweiten Bürgermeister-Stellvertreterin
wird …………. gewählt.
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22
Az.: 022.31; 022.13
Seite 1 von 2
Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 23.07.2019
TOP 4_1
Zukunft des Malteserschlosses - Information
1 Sachverhalt
Zahlen der BI
Zwischenzeitlich hat die BI-Malteserschloss der Stadtverwaltung die Zahlen aus der zweiten
Infoveranstaltung, nicht aber die Präsentation und die Zahlen aus der ersten
Infoveranstaltung, zur Verfügung gestellt. Mit diesen Zahlen hat die BI eigenständige
Berechnungen zum „Alternativkonzept“ angestellt. Sie sind der Beratungsvorlage als Anlage
4_2 beigefügt.
Zahlen von Projektentwicklern
In der Sitzung vom 02.07.2019 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen die Verwaltung
zu beauftragen, einen Projektentwickler zu kontaktieren, um konkretere Zahlen für das
sogenannte „Alternativkonzept“ der Stadt zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt
mit zwei auf Altbauten spezialisierten Projektentwicklern aufgenommen. Der Projektentwickler
Herr Willi Sutter, Inhaber des Büro SutterÑKG, Freiburg, hat die Verwaltung darauf
hingewiesen, dass es mehrere Monate, voraussichtlich ein Jahr, dauert, um verlässliche
Zahlen zu generieren. Mit dem weiteren Projektentwickler Herrn Großmann, Büro Großmann
in Kehl, steht die Verwaltung seit längerem in Kontakt. Bis zur Fertigstellung der
Beratungsvorlage hat sich Herr Großmann noch nicht abschließend zu einer möglichen
Kalkulation geäußert.
Die Verwaltung hat nun den auf denkmalgeschützte Gebäude spezialisierten Architekten
Mario Eggen, der bereits in Planungen zum Malteserschloss involviert war, gebeten auf der
Basis der bisherigen Erkenntnisse einen Finanzierungskorridor zu erstellen, innerhalb dessen
sich die Sanierungskosten für das „Alternativkonzept“ bewegen könnten.
Position des Ordens
Dem Eigentümer des Schlosses, dem Orden der barmherzigen Schwestern des Vinzenz von
Paul vertreten durch Herrn Prof. Peter Schmieg, ist es ein Anliegen dem Gemeinderat die
Position des Ordens zu den Alternativüberlegungen mitzuteilen.
Weitere Informationen zur Privatschule
Der Vorstand der deutsch-chinesischen Gesellschaft Südbaden e.V. ist an die Stadt
herangetreten, und hat um Gehör zum Vorhaben internationale Privatschule gebeten. Der
Vorstand in Person von Jürgen G. Eberbach, der zugleich Vizepräsident der
Arbeitsgemeinschaft deutscher Chinagesellschaften e.V. ist, möchte dem Gemeinderat seine
Erfahrungen und Beobachtungen zu Privatschulen, insbesondere mit chinesischer Beteiligung,
mitteilen.
Seite 2 von 2
2 Bewertung
Die von der BI vorgelegten Berechnungen für das „Alternativkonzept“ sind nicht tragfähig.
Unter anderem sind
die Umbaukosten nicht berücksichtigt,
die im NKHR notwendigen Abschreibungen unberücksichtigt geblieben,
die Planungs- und Genehmigungszeiträume nicht berücksichtigt,
die angesetzten Mieterlöse nicht realistisch und
die Bezuschussungsmöglichkeiten zu pauschal und deshalb unrichtig dargestellt.
Die Stadtverwaltung ist im übrigen der Auffassung, dass alle angebotenen Informationen für
die weitere Entscheidungsfindung wichtig und hilfreich sein könnten.
Deshalb wurden sowohl Prof. Peter Schmieg als Vertreter des Ordens als auch Herr Jürgen
G. Eberbach zur Sitzung, mit der Bitte um kurze Vorträge, eingeladen. Herr Prof. Schmieg hat
noch eine Terminkollision, für die er bemüht ist eine Lösung zu finden. Herr Eberbach hat fest
zugesagt.
3 Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Anlagen:
4_2 Anl. Zahlenwerk aus der zweiten Infoveranstaltung der BI
4_3 Anl. Flyer der Deutsch-Chinesischen-Gesellschaft Südbaden e.V.
Martin Löffler, Telefon: 07634/402-20,
Az.: 623.22; 022.31
Finanzierung lt. BI Konzept
1
TOP 4_2
Anl. Zahlenwerk aus der zweiten Infoveranstaltung der BI
1 Mieteinnahmen lt. BI Berechnungen
Finanzierung lt. BI Konzept
2
Finanzierung lt. BI Konzept
3
2 Finanzierungsberechnungen der BI
Seite 1 von 2
Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 23.07.2019
TOP 5_1
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Heitersheimer Sozialbauten
GmbH
1 Sachverhalt
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und aufgrund der Regelungen im
Gesellschaftsvertrag hat die jährliche Feststellung des Jahresabschlusses der Heitersheimer
Sozialbauten GmbH und die Festlegung der Verwendung des Ergebnisses durch die
Gesellschafterversammlung (Gemeinderat) zu erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH wird sich vor der Gemeinderatssitzung
mit dem Jahresabschluss befassen und dem Gemeinderat eine Beschluss-Empfehlung geben.
Der Jahresabschluss 2018 wurde von Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTR Markgräfler
Treuhand und Revision GmbH in Eschbach geprüft, welche einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt hat. In einer erweiterten Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
nach § 53 Abs. 1 Ziffer 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung
festgestellt.
Im Geschäftsjahr 2018 war im Haus Ulrika bei den Hebeanlagen der Austausch der
Tauchpumpen mit der Steuerung erforderlich. Außerdem war ein Abluftventilator im Heizraum
zu installieren. Insgesamt beliefen sich die Instandhaltungsaufwendungen beim Haus Ulrika
auf 6.290,52 EUR; rund 8.400 EUR weniger als veranschlagt. Veranschlagte Malerarbeiten
wurden 2019 neu veranschlagt.
2 Bewertung
Der Jahresüberschuss 2018 beträgt 43.547,71 EUR und liegt über dem Jahresüberschuss im
Vorjahr (28.353,15 EUR). Es ist ein positiver Geschäftsverlauf und eine positive Ertragslage in
2018 gegeben.
Im Einzelnen wird auf die beiliegenden Unterlagen (Lagebericht, Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers) verwiesen.
Jahresabschluss- und Prüfungsbericht liegen den Mitgliedern des Gemeinderates zur
Einsichtnahme vor. Auf Wunsch kann ein komplettes Exemplar zur Verfügung gestellt werden.
Seite 2 von 2
3 Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von der Gesch.ftsführung
aufgestellt. Der Gemeinderat schließt sich dem vorliegenden Bericht der
Gesch.ftsführung an und billigt dessen Inhalt in allen Teilen, bestehend aus
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang, dem Lagebericht
und den Anlagen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTR
Markgräfler Treuhand und Revision GmbH in Eschbach gem. § 24 des
Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 105 Abs. 1 Ziffer 1 GemO und § 317 HGB geprüft.
Diese hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach HGB erteilt. In
einer erweiterten Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 53
Abs. 1 Ziffer 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung festgestellt.
Von der Ordnungsmäßigkeit der Gesch.ftsführung hat sich auch der
Aufsichtsrat überzeugt. Soweit für einzelne Rechtsgeschäfte eine förmliche
Genehmigung erforderlich war, wurde diese vom Aufsichtsrat erteilt. Der
Gesch.ftsführung wurde für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2018
vom Aufsichtsrat Entlastung erteilt, der sich der Gemeinderat anschließt. Der
Gemeinderat erteilt gleichzeitig dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung.
Der Jahresabschluss wird gem. § 16 Abs. 2 f des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
Die Bilanz schließt ab mit einer Bilanzsumme von 4.364.495,78 EUR und
einem Jahresüberschuss von 43.547,71 EUR.
Entsprechend dem Vorschlag der Gesch.ftsführung und dem Aufsichtsrat wird
nach § 16 Abs. 2 f des Gesellschaftsvertrages folgende Ergebnisverwendung
beschlossen: Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 43.547,71 EUR wird auf
die neue Rechnung vorgetragen.
Anlage:
5_2 Anl. Lagebericht 2018_Bilanz 2018_G + V-Rechnung 2018_Bestätigungsvermerk
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22
Az.: 022.31; 035.065
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 23.07.2019
TOP 6
Verlängerung des von der Stadt Heitersheim der Heitersheimer Sozialbauten GmbH
eingeräumten Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage
Klausengasse
1 Sachverhalt
Die Stadt Heitersheim hat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH 1984 für die Dauer von 35
Jahren (bis 31.12.2019) ein Erbbaurecht für die Grundstücke Flst.Nr. 299 und Flst.Nr. 298/7
eingeräumt. Im Jahre 2010 wurde das Erbbaurecht verlängert bis 31.12.2034.
Mit dem teilweisen Verzicht auf das Erbbaurecht im Zusammenhang mit der Veräußerung von
Grundstücksteilen zum Bau der Seniorenwohnanlage Klausengasse wurde der Heitersheimer
Sozialbauten GmbH im Jahre 1995 von der Stadt Heitersheim als Wertausgleich ein
Nießbrauchrecht an der Begegnungsstätte Seniorenwohnanlage Klausengasse für die Dauer
der damaligen Restlaufzeit des Erbbaurechts bis zum 31.12.2019 eingeräumt.
Die Begegnungsstätte ist an den Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. als Betriebsträger des
Hauses Ulrika und des Friedrich-Schäfer-Hauses und als Betreuer der Seniorenwohnanlage
Klausengasse vermietet. Der Mietvertrag orientiert sich an der Laufzeit des Betreuungsvertrages
mit der Wohneigentümergemeinschaft.
2 Bewertung
Die Verwaltung schlägt vor, das Nießbraurecht, angepasst an das bereits verlängerte
Erbbaurecht bis zum 31.12.2034, zu verlängern und der Stadt Heitersheim eine
entsprechende Vereinbarung zu empfehlen. Das Nießbrauchrecht wäre wieder dinglich zu
sichern. Einer notariellen Beurkundung bedarf dies nicht. Die änderung im Grundbuch kann
einseitig erfolgen. Das heißt die Stadt Heitersheim als Eigentümer kann durch (Grundbuch-)
Bewilligung und entsprechenden Antrag den Nießbrauch im Grundbuch ändern.
Die Verlängerung des Nießbrauchs geht über den seinerzeitigen Wertausgleich hinaus.
Steuerrechtlich ist der Vorgang nicht relevant. Nach Auskunft von MTR fallen weder
Schenkungssteuer noch Grunderwerbssteuer an.
Vor dieser Sitzung berät der Aufsichtsrat der Heitersheimer Sozialbauten GmbH über eine
entsprechende Beschlussempfehlung.
Seite 2 von 2
3 Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte
in der Seniorenwohnanlage Klausengasse zu. Der Heitersheimer Sozialbauten
GmbH wird eine Verlängerung des Nießbrauchrechts bis zum 31.12.2034 eingeräumt.
Das Nießbrauchrecht ist wiederum dinglich zu sichern.
Reiner Burgert, Telefon: 07634/402-22
Az.: 022.31; 035.120
Seite 1 von 1
Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am 23.07.2019
TOP 7_1
Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank: Sitzungssaal, Foyer und Büros in
Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den Grundstücken Flst.Nrn. 165 und 174/3,
Lindenplatz 1.
Bebauungsplan: nein
BauNVO: nein
BauGB: § 34 BauGB: Einfügen in die Umgebungsbebauung
LBO: nein
Anzahl der erforderlichen Stellplätze: 9
Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze: 9
Baulast bzgl. Stellplätze erforderlich: wird vom LRA noch geprüft
Befreiung(en)/Ausnahme(n) erforderlich: nein
Baulast(en) erforderlich: nein
Erschließung gesichert: ja
Beantragt wird die Umnutzung des Dachgeschosses des Bankgebäudes in eine
Zahnarztpraxis und ein Kosmetikstudio.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Anlage:
7_2 Anl. Lageplan, Ansichten und Grundrisse
Georg Späth, Telefon: 07634/402-18
Az.: 022.31; 632.6
3.50 3.50
1
2
3
4
16 15 Beh.14 Beh.13
5
6
7
12 11 10 9 8
18 17
Parkplatzgrundstück
VOBA Breisgau Süd
Heitersheim, den 04.06.2019
Fahrradabstellplatz
für Flurstück 165
Zufahrt Tiefgarage
21 Tiefgaragenstellplätze
vorhanden
19
21
23
4 zusätzlich
gef. STP von
Flurstück 165
22
20
Der Architekt
44 3.00 50 3.00 50 3.00 44
4 40 3.00 50 3.00 50 3.00 40 4
3.94 3.00 3.94
75 20 95 1.82 20 95 3.32
-3.20
-0.15
+3.24
+6.21
-3.06
-0.11
+3.31
+6.28
1.OG
EG
UG
DG
IM STüHLINGER
2.44
1.865
Flucht-und Rettungsweg
Praxis
ANSICHT SüD-OST
2.Flucht-und Rettungsweg
Kosmetikstudio
1.OG
EG
UG
DG
ARKADE
G
G
7
7
7
6.25 mÇ
2-FLüGELIGE TüRE RAUCHDICHT
MIT 180‚ FESTSTELLVORRICHTUNG,
PANIKFUNKTION UND üBER RAUCHBRANDMELDEANLAGE
SELBSTSCHLIESSEND
+6.36
+6.21
9.71 mÇ
TREPPENRAUM
24 1.77
2.71
30 30
24 1.68 18
30 30
4.80
2.71
2.79
2.71
3.045
2.71
3.44
2.71
3.607 10 4.533
3.626 10 4.514
WB
Mitarbeiter
FOYER
242 1.848
2.71
9.361 10.88
3.94
30 24
24
3.00
3.32
9.40
10.40
3.94
1018 4.24
4.81
30
18 2.57 24
4.20
2.71
30
1.30
6 2.41
2.71
24 15.90
4.50 7.38
4.50 1.31
16.38
10.88
3.94 3.00
3.32
3.94
24 24 30 2.03
10.205
2.495 5.68 2.03
2.465 24 1.25 50 1.70 50 1.25 24 10.40
835 835
1.67 2.705
3.54 24 15
1.25 515
12
25
25 26 12
10.625
10.385
6.985
9.885
12
253
8 2.06 12 26 253
253 2.72 25 3.75 25 6.43 15 485
14.438
14.288 12
7
G
7 7
30
24
4.50
4.76
1.97
1.31 4.50
KFO 5
Technik
KFO 6
Labor
Warten 2 Warten 1
+6.21
+6.36
KFO 4
KFO 3
KFO 2
KFO 1
Steri
Röntgen
Empfang
BALKON
DACHTERRASSE
Empfang Kosmetik
BEH.-WC
+6.36
+6.21
Behandlung Kosmetik
Beratung Kosmetik
+6.36
+6.28
FLUCHT- UND
RETTUNGSWEG
18.11 mÇ
RAUCHDICHT +
SELBSTSCHLIESSEND
Behandlung Kosmetik
FLUCHT- UND
RETTUNGSWEG 2. FLUCHT- UND
RETTUNGSWEG
WB
WB
WB WB
WB
AB
AB WB
WB
Besprechung
Büro
Back Office
RAUCHDICHT +
SELBSTSCHLIESSEND
FIRST FIRST
Flur
Flur Flur
Pausenraum/
Teeküche
18,62 mÇ
Archiv
EKG/ Beh./
Verbandszimmer
Empfang
16,03 mÇ
13,76 mÇ
15,74 mÇ
Flur
Sprechzimmer 2
4,00 mÇ
Zugang
PRAXIS
18,66 mÇ
Seifenspender
Desinfektion
Handtuchsp.
Wartezimmer
13,16 mÇ
4.40 10 3.581 10 4.106 15 3.463 24
1.25 50 1.599 6.351 50 314
1.825 10 1.50 20
92
1.015
2.135
92
1.015
2.135
10
10
10 1.015
2.135
1.588
1.015
2.135
10
10
2.991 1.015
2.135
10
102
1.015
2.135
60 10
10
1.015
2.135
101
89
2.135
101
3.328 15 1.199 10 2.226 10 1.703 10 2.19 10 1.091 15 3.463 24
3.328 15 8.809 15 3.463 24
Seifenspender
Desinfektion
Handtuchsp.
24 3.523 10 1.741 10 5.056 24
10 4.322
10
2.688
10 2.688 10 2.82 15 3.09 10 1.199 15 2.891
10 2.99 10 2.82 15 3.09 10 1.199 15
10 1.00 1.89
2.608 28
20 80 1.608
10 4.322
10
2.688
10 3.09 89
2.135
2.90
1.76 1.01 30
VORHANG
90 324
7
Mit.WC
5,10 mÇ 7
24
3
7
BS
30
15,68mÇ
31,59 mÇ
Li 2,75 m
7
7
Seifenspender
Desinfektion
Handtuchsp.
Sprechzimmer 1
SPIELECKE
Labor
10,55 mÇ
7
Durchreiche
Seifenspender
Desinfektion
Handtuchsp.
Pat.WC
3.22 mÇ
7
FLUR
3.92 mÇ
Mitarbeiter WC
Teeküche
vorhanden
VORRAUM HERREN
SPINDE
PISSOIR WC HE.
1.48 mÇ 1.48 mÇ
2.62 mÇ
VORR. DA.
1.50 mÇ
WC DA.
4.35 mÇ
2.35 60
2.77
25 2.52 25 2.94 2.85 25520
2.62 15 29 2.75 15 2.71 14
2.35
20 2.77 20 3.19 20 2.85 25
10.385
30 4.91 24 1.23 12 3.285 303 60 5.75 60
1.82 95
1122 71
33 2.44
24 10.40 246
2.30 5
95 2.03 1.16
BüRO
FLUR ARCHIV
5cm SAUBERKEITSSCHICHT
25cm BODENPLATTE
TRESORVORRAUM
WARTEN/EMPFANG
5cm SAUBERKEITSSCHICHT
60cm BODENPLATTE
BESTAND / UMBAU > < NEUBAU
20cm KIESSCHICHT 20cm KIESSCHICHT
FLUR
ABGEHäNGTE DECKE
-3.06
±0.00
+3.39
+6.36
-3.20
-0.15
+3.24
+6.21
-3.06
-0.11
+3.31
+6.28
-3.00
±0.00
+3.39
+6.36
-3.10 -3.06
IM STüHLINGER
GRENZE BEI SCHNITT
SCHNITT E-E
Praxis
2020
3024
32 1.52 95 32 2.92
2.71 8
3.00 18 2.79 18 3.24 18
38 2.75 11
FLUR
GRENZE BEI SCHNITT
+0.33
20
20 2.77 20 3.19 60
64 2.40 15
2.63
2.71
5 85
2.71
UG
DG
1.OG
FOYER
EG
BANKTRESOR
2.56
73 2.40 11
AUTOMATENRAUM
EMPFANG
BüRO
KASSE
ABGEHäNGTE DECKE
TRESORVORRAUM
OBERLICHT
2.00 m Linie
WC-H. VORR. H WC-DA.
3.075
Abgehängte Decke NEU
EMPF. BESPR. RöNTG. WARTEN BEHANDLUNG
Abgehängte Decke NEU
1038
40
40
Abgehängte Decke NEU
PLAN:
PROJEKT :
BAUHERR :
ARCHITEKT:
DIPL.ING. (FH) MANUELA WALZ
D - 79423 Heitersheim
Fax 07634/5116-20
Im Stühlinger 5
Tel 07634/5116-0
1
DATUM ZEICHNER
1:100
BEMERKUNG
BAUANTRAG
ANTRAG AUF NUTZUNGSäNDERUNG
MASSSTAB
BH
Am Lindenplatz 1
Prj-Nr.: 878 79423 Heitersheim
GRUNDRISS DG M 1:100
vertr. durch Herrn Jörg Dehler
Max-Immelmann-Allee 15
79427 Eschbach
VOLKSBANK BREISGAU-MARKGRäFLERLAND eG.
Umnutzung Dachgeschoss Bank Sitzungssaal/
Foyer + Büros in Zahnarzt/ Kieferorthopädiepraxis
und Kosmetikstudio
ANSICHT SüD-OST M 1:100
06.04.19
H/B = 841 / 1189 (1.00mÇ) Allplan 2018
GRUNDRISS DG, ANSICHTEN +
SCHNITT E-E
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Beratungsvorlage
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 23.07.2019
TOP 11_1
Einwerbung und Annahme von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung
Quartal 2019
1 Sachverhalt
Nach § 78 Abs. 4 GemO dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen
und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die
sich an der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme
des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. über die
Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
Die Spenden im 2. Quartal 2019 in Höhe von insgesamt 3.886,37 € liegen einzeln aufgelistet
dieser Beratungsvorlage als Anlage bei.
2 Bewertung
Die Zuwendungszwecke der aufgelisteten Spenden und Schenkungen entsprechen den
öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde.
3 Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der einzeln aufgelisteten Spenden und
Schenkungen für die genannten Zwecke von den genannten Spendern zu.
Anlage:
11_2 Anl. Spendenliste 2. Quartal 2019
Matthias Segeritz, Telefon: 07634/402-31
Az.: 960.042; 022.31
Stadtkasse Heitersheim
Spenden 01.04.-30.06.2019
Datum Spender Betrag € Zweck
05.04.2019 SV Sparkassenversicherung 350,00 Feuerwehr
29.05.2019 Sparkasse Staufen-Breisach 500,00 Feuerwehr
30.04.2019 Div. Spender (Spendenbox Villa urbana) 475,97 Römermuseum Villa urbana
31.05.2019 Div. Spender (Spendenbox Villa urbana) 475,40 Römermuseum Villa urbana
06.06.2019 Knobel BAU GmbH 1.785,00 Feuerwehr [Sachspende]
24.06.2019 Bayer, Mathias 100,00 Feuerwehr
24.06.2019 Bayer, Theobald 100,00 Feuerwehr
24.06.2019 Bohr, Hanspeter 100,00 Feuerwehr
Gesamt 3.886,37
Aus dem Gemeinderat
(Auszug aus Amtsblatt Heitersheim 23.08.2019)
In der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, den 23. Juli
2019 wurden die nachstehenden Beschlüsse gefasst sowie Mitteilungen bekannt
gegeben:
1. Stadträtin Ursula Schlegel wird mehrheitlich zur
zweiten Bürgermeisterstellvertreterin gewählt.
2. Der Gemeinderat nimmt verschiedene Informationen zur
Entwicklung des Malteserschlosses zur Kenntnis.
3. Der Gemeinderat fasst verschiedene einstimmige Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 der Heitersheimer Sozialbauten GmbH. Die Bilanzsumme beträgt 4.364.495,78 EUR. Der Jahresüberschuss beträgt 4.547,71 EUR (richtig ist 43.547,71 EUR! → TOP 5) und wird ins Folgejahr übertragen.
4. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Verlängerung des
Nießbrauchrechts für die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage „Klausengasse“
zu. Der Heitersheimer Sozialbauten GmbH wird eine Verlängerung des Nießbrauchrechts bis zum 31.12.2034
eingeräumt. Das Nießbrauchrecht ist wiederum dinglich zu sichern.
5. Der
Gemeinderat erteilt dem Bauantrag zur Umnutzung Dachgeschoss Bank:
Sitzungssaal, Foyer und Büros in Zahnarztpraxis und Kosmetikstudio auf den
Grundstücken 165 und 174/3, Lindenplatz 1 einstimmig sein Einvernehmen.
6. Die
Verwaltung wird einstimmig legitimiert, während der Sommerpause bei einfach
gelagerten Sachverhalten Bauanträgen das Einvernehmen zu erteilen.
7. Der
Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der einzeln aufgelisteten Spenden und
Schenkungen für die genannten Zwecke von den genannten Spendern zu.
8. Die
Verwaltung teilt mit, dass eine Vorortbegehung des geplanten Sanierungsgebietes
Gallenweiler mit Vertretern des Regierungspräsidiums und des Ministeriums
stattgefunden hat. Nach Äußerungen des zuständigen Ministerialbeamten Bestehen
nun sehr gute Erfolgsaussichten ins Landessanierungsprogramm zu kommen. Es
wurde empfohlen einen erneuten Antrag für das Programmjahr 2020 einzureichen.
Die endgültige Entscheidung zur Programmaufnahme fällt im März 2020.
9. Die
Verwaltung teilt mit, dass seitens innerhalb der Begleitkommission Fessenheim
im Regierungspräsidium, der der Bürgermeister angehört, keine Zweifel daran
bestehen, dass Block 1 des AKW Fessenheim spätestens im März 2020 abgeschaltet
und vom Netz genommen wird. Auch bei Block 2 wird als sicher angenommen, dass
dieser spätestens im August 2020 abgeschaltet und vom Netz genommen wird.